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Ermächtigung für Arbeitsagenturen nun auch auf Landesebene

LPA - Kürzlich hat die Landesregierung auf Vorschlag der Landesrätin für Arbeit, Luisa Gnecchi, die Ermächtigung für Arbeitsagenturen auf Landesebene geregelt.

Demnach können Unternehmen, die im Bereich der Arbeitsvermittlung, der Personalberatung für Betriebe oder der beruflichen Wiedereingliederung in Südtirol tätig werden wollen, eine entsprechende Genehmigung bei der Landesabteilung Arbeit beantragen.

Dabei sind eine Reihe von wirtschaftlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu erfüllen. Die Ermächtigung wird vom Direktor der Abteilung Arbeit Helmuth Sinn vorerst für eine Dauer von zwei Jahren erteilt. Wenn die Voraussetzungen nach Ablauf dieser Frist nach wie vor gegeben sind, kann die Agentur eine Ermächtigung auf unbestimmte Zeit beantragen.

Weitere Informationen zu den Ermächtigungen für Arbeitsagenturen erteilt die Landesabteilung Arbeit, Leonardo-da-Vinci-Straße 7, Bozen, Tel. 0471412700

SAN

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