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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 4. Juni 2007

LPA – Die Liberalisierung im Stromsektor und in der Arbeitsvermittlung waren zwei Schwerpunkte der heutigen Montagssitzung der Landesregierung. Genehmigt wurde ein Gesetzentwurf zur Regelung des Bergrettungsdienstes. Entscheidungen fielen außerdem in den Bereichen Schule und Landschaftsschutz.

LIBERALISIERUNG IM STROMSEKTOR

Die europaweit vorgegebene Liberalisierung des Strombereichs soll nun Südtirols Haushalten zu gute kommen. Die Landesregierung möchte über ihre Südtiroler Elektrizitätsaktiengesellschaft SEL und deren Tochtergesellschaft SELTRADE günstige Angebote für Familien bieten. „Nachdem Italien nun die Liberalisierung umgesetzt hat, wollen wir über die SEL beziehungsweise die SELTRADE, die für die Organisation der Stromlieferung an freie Kunden zuständig ist, Vorteile für Familien schaffen“, erklärte heute Landeshauptmann Durnwalder. „Wir denken an Sonderpreise für einen jährlichen Verbrauch bis zu 2000 Kilowattstunden und weiteren 500 Kilowattstunden pro Kind und rechnen mit einer Einsparung von acht bis zehn Prozent. Derzeit suchen wir nach der rechtlich korrekten Form, um nicht mit den europäischen Bestimmungen in Konflikt zu geraten“, so Durnwalder weiter. Italien hatte die Liberalisierung des Stromsektors schrittweise umgesetzt, zunächst für Abnehmer von mehr als einer Million Kilowattstunden, dann für mehr als 100.000  Kilowattstunden ab 1. Juli wird schließlich auch diese Hürde fallen.

ARBEITSAGENTUREN

Auch in Südtirol sollen künftig im Sinne der staatlichen Vorgaben neben den Arbeitsämtern auch private Agenturen in der Arbeitsvermittlung, der Personalsuche und Personalauswahl sowie der beruflichen Wiedereingliederung tätig werden können. Über das Vorgehen beziehungsweise die Voraussetzungen, um als Arbeitsagentur auf Landesebene tätig werden zu können, verständigte sich heute die Landesregierung. Sie genehmigte eine Verordnung über die Ermächtigung der Arbeitsagenturen, die nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft tritt. Demnach können Agenturen, die in Form einer Gesellschaft oder einer Genossenschaft arbeiten, mindestens 50.000 Euro Gesellschaftskapital einbezahlt haben, mindestens drei qualifizierte Mitarbeiter beschäftigen, um eine vorläufige Eintragung in das Landesverzeichnis der Arbeitsagenturen ansuchen. Dieses besteht aus drei Sektionen, nämlich der Sektion 1: Agenturen für Arbeitsvermittlung, der Sektion 2: Agenturen für Personalsuche und Personalauswahl sowie der Sektion 3: Agenturen zur Unterstützung der beruflichen Wiedereingliederung. Wer um Eintragung in die Sektion 1 Ansucht, wird von Amts wegen auch in die zwei weiteren Sektionen eingetragen. Die vorläufige Ermächtigung gilt zwei Jahre lang. Während dieser Zeit wird die Agentur und deren Tätigkeit von der Landesabteilung Arbeit überprüft. Entspricht sie den Vorgaben, kann sie in der Folge um unbefristete Eintragung ansuchen.

BERGRETTUNGSDIENST: NEUE GESETZLICHE REGELUNG

Die Südtiroler Landesregierung möchte den Bergrettungsdienst im Lande auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen. Der heute von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmanns genehmigte Gesetzentwurf sieht vor, dass das Land über eine Vertragsvereinbarung die beiden Bergrettungseinrichtungen - den beim Alpenverein angesiedelten BRD und den „Soccorso Alpina e Speleologico“ des CAI - mit der Durchführung des Bergrettungsdienstes beauftragt. Die beiden Organisationen BRD-AVS und CNSAS würden damit offiziell und landesweit für die Rettung, Bergung von Personen, für Hilfeleistungen und die Vermisstensuche in Berggebieten sowie auch für Vorbeuge- und Aufklärungsarbeit zuständig sein. Die Zuständigkeit im Bereich des Bergrettungswesens war 1973 dem Land übertragen worden, das bis heute auf der Grundlage des Landesgesetzes Nr. 49 „Bereitstellung eines Betrags über die aus den Einsätzen der Bergrettungsdienste des Landes erwachsenden Ausgaben“ den Bergrettungsdienst finanziert. War damals noch das Landesressort für Tourismus auch für den Bereich der Bergrettung zuständig, so wird die Bergrettung seit Ende 2005 dem Zivilschutz zugeordnet. Die Zuständigkeiten und Aufgaben des Bergrettungsdienstes CNSAS innerhalb des Rettungswesens, sind in einem Staatsgesetz festgeschrieben, der BRD war 1992 dem CNSAS gleichgestellt worden. Durch die neue Gesetzesregelung sollen einerseits die Aufgaben und Zuständigkeiten klar zugeordnet, andererseits die Finanzierung beziehungsweise die entsprechende Verwaltungsarbeit vereinfacht werden. Der heute von der Landesregierung genehmigte Gesetzentwurf wird nun dem Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt.

PERSONALAUFSTOCKUNG FÜR KINDERGÄRTEN UND MUSIKSCHULEN

Mit einer Personalaufstockung – wenn auch geringer als gewünscht – können Kindergärten und Musikschulen rechnen. Die Landesregierung genehmigte heute ein Plus von 4,5 Einheiten für die Kindergärten und von fünf Einheiten für die Musikschulen. Der Stabilitätspakt, der Einstellungen im öffentlichen Dienst kaum zulasse, und die stagnierende Geburtenzahl sprächen gegen einen Ausbau des Stellenplans, erklärte heute der Landeshauptmann, im Gegenzug forderten die zunehmende Zahl an Ausländerkinder und die steigende Nachfrage an verlängerter Unterweisungszeit an den Kindergärten mehr Personal. Die Landesregierung habe heute einen Stellenausbau genehmigt, um die Verlängerungen der Unterweisungszeiten an den Kindergärten und den Abbau der Wartelisten an den Musikschulen zu ermöglichen.

SCHULBAU: BEI MUSIKSCHULEN BREMSEN

Für alle ab Januar 2006 vorgelegten Ansuchen um Zuschüsse für den Bau oder Umbau von Musikschulen sollen die neuen, strengeren Richtlinien gelten. Der finanzielle Beitrag wird demnach im Sinne des Landesregierungsbeschlusses vom 11. Dezember 2006 auf der Grundlage der Standard-Bauvolumens bemessen. Darauf einigte sich heute die Landesregierung. Alle Anträge, die bis zum 12. Dezember 2005 vorgelegt worden sind, sollen noch nach den alten Bestimmungen behandelt werden, wonach ein Zuschuss von bis zu 90 Prozent der anerkannten Kosten gewährt werden kann.  

NEUE LANDSCHAFTSPLÄNE FÜR BOZEN, MÖLTEN UND WENGEN

Nach mehrfacher Vertagung genehmigte die Landesregierung heute die neuen Landschaftspläne der Gemeinden Bozen, Mölten und Wengen. In Bozen stand die Frage des Schutzes der Grieser Kellerei im Mittelpunkt, in Mölten ging es um die Ausweisung von Bannzonen, und in der Gemeinde Wengen ging es um die Eingliederung der gesamten Armentara-Wiesen in das Naturparkgebiet, was die Landesregierung angesichts des bestehenden Schutzes als Natura-2000-Gebiet nicht als notwendig erachtete.

UMFAHRUNG ZWISCHENWASSER

Die Landesregierung hat heute von Amts wegen das Verfahren zur Eintragung der Umfahrung von Zwischenwasser in den Bauleitplan der Gemeinde Enneberg eingeleitet. Durch die Bauleitplanänderung werden die raumordnerischen Voraussetzungen für die Fortsetzung des Ausbaus der Gadertaler Straße und zugleich für die Verkehrsentlastung und für mehr Verkehrssicherheit in Zwischenwasser geschaffen. Der Beschluss der Landesregierung wird nun veröffentlicht. Nachdem der vorgesehene Zeitraum für Stellungnahmen abgelaufen ist, wird die Landesregierung mit einem zweiten Beschluss die Bauleitplanänderung endgültig genehmigen.

jw

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