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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 14. Mai 2007
LPA - Der Nachtragshaushalt 2007 und das entsprechende Finanzgesetz standen heute (Montag, 14. Mai) auf der Tagesordnung der Landesregierung. Grünes Licht gab die Landesregierung heute für die Arbeiten zur Erneuerung des Bozner Bahnhofsgeländes. Außerdem wurden die Voraussetzungen für die Kommissare festgelegt, die die offiziellen Ladinischprüfungen abnehmen.
NACHTRAGSHAUSHALT 2007
Eine grundsätzliche Einigung über die Aufteilung von rund 200 Millionen Euro des diesjährigen Nachtragshaushaltes fand die Landesregierung bei ihrer heutigen Sitzung. Demnach fließt der Löwenanteil von 59 Millionen Euro in die Gemeindenfinanzierung. Der Schule sollen 22,3 Millionen Euro zukommen, wobei fünf Millionen Euro davon der Forschung vorbehalten sind. Mit 18 Millionen Euro kann das Transportwesen rechnen, mit 16 das Gesundheitswesen, mit zehn die Kultur. In die technische Innovation und die Forschung sollen abgesehen von den Geldmitteln für die Schule weitere fünf Millionen Euro investiert werden. Jeweils vier Millionen Euro will die Landesregierung für den Straßenbau, für den Tourismus und im Bereich Industrie für die Enteignung von Flächen für neue Gewerbezonen ausgeben. 3,7 Millionen Euro sollen dem Tiefbau vorbehalten werden, 3,5 Millionen Euro für Familie und Soziales, drei Millionen Euro für die Forstwirtschaft und 2,3 Millionen Euro für den Hochbau. Für die Landwirtschaft, Handel und Dienstleistungen sowie Energie sind weitere je zwei Millionen Euro vorgesehen. Eine Million Euro des Nachtragshaushaltes will die Landesregierung in die Sportförderung stecken. "Außerdem wollen wir 20 Millionen Euro für die Finanzierung der eventuell vom Staat zu übernehmenden Zuständigkeiten reservieren", erklärte nach der Regierungssitzung Landeshauptmann Luis Durnwalder.
FINANZGESETZ ZUM NACHTRAGSHAUSHALT 2007
Parallel zum Nachtragshaushalt einigte sich die Landesregierung heute grundsätzlich auf den Entwurf für das entsprechende Finanzgesetz. Nach den Worten von Landeshauptmann Durnwalder soll die Gesetzesvorlage ein technisches Rechtdokument sein, in das möglichst keine bereichsfremden Bestimmungen aufgenommen werden. Heute einigte man sich allerdings darauf, die Steuerbefreiung für kleine Anhänger in den Gesetzentwurf aufzunehmen, ebenso wie die Bestimmungen über die Treibstoffverteilung in Grenzgebieten. "Da die kleinen Anhänger von den Eigentümern nur sporadisch benutzt werden, bezahlen viele die Steuer nicht", so der Landeshauptmann, "der bürokratische Aufwand für diese Steuer verursacht Kosten, die wesentlich höher sind, als die eingehenden Steuerbeträge, daher wollen wir die Abgabe abschaffen." In Südtirol gibt es etwa 3000 dieser Anhänger. Was die Treibstoffverteilung in Grenzgemeinden angeht, so betonte der Landeshauptmann, wolle man möglichst schnell die neue für die ansässigen von Grenzgemeinden vorteilhafte Regelung, auf die man sich geeinigt habe, umsetzen.
RECHNUNGSABSCHLUSS 2006
Formell genehmigt hat die Landesregierung heute in erster Lesung den von Landesrat Werner Frick vorgelegten Rechnungsabschluss 2006, der mit einem Überschuss von knapp 338.937.713,91 Euro schließt. Das Land hat im Jahr 2006 4.516.966.776,39 Euro eingenommen, die Zweckbindungen beliefen sich auf 4.570.315.182,75 Euro. Der heute von der Landesregierung genehmigte Abschluss wird nun dem Rechnungshof übermittelt, anschließend folgt eine zweite Beschlussfassung durch die Landesregierung bevor der Rechnungsabschluss in Form eines Gesetzentwurfs dem Landtag übermittelt wird.
LADINISCHPRÜFUNG: VORGABEN FÜR KOMMISSARE
Die Kommissare, die im Rahmen der Zwei- beziehungsweise Dreisprachigkeitsprüfung die Ladinischprüfung abnehmen, müssen über einen Hochschulabschluss und die Zweisprachigkeitsprüfung für Akademiker verfügen. Sie dürfen keine Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung abgehalten haben oder abhalten und müssen sich verpflichten, die notwenige Zeit für die Prüfungen zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung genehmigte heute die Richtlinien für die Ernennung der Prüfungskommissare, die in Zusammenarbeit mit dem Regierungskommissariat erarbeitet worden waren. Die neue Bestimmung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.
BOZNER BAHNAREAL: PARITÄTISCHE ARBEITSGRUPPE
Anton Aschbacher und Hansjörg Letzner für das Land Südtirol, Helmuth Abram und Fulvio Rizzolo für die Gemeinde Bozen sowie Paolo Scagliori und Carlo De Vito für die italienische Bahngesellschaft RFI sind die Mitglieder der paritätischen Arbeitsgruppe, die mit der Erneuerung des Bahnhofsareals in Bozen befasst werden. Die Landesregierung legte heute die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe mit Beschluss fest und setzte vorübergehend die Abteilungsdirektion Raumordnung als Sekretariat ein. Die Einsetzung der gemeinsamen Arbeitsgruppe war ebenso wie dir Gründung einer Gesellschaft, die sich mit dem Vorhaben der Neugestaltung des Bozner Bahnhofsareals befassen wird, im vergangenen Sommer von den drei Vertragspartnern vereinbart worden. "Mit der Einsetzung dieser technischen Arbeitsgruppe sind nun alle Gremien vollständig und die Arbeiten können anlaufen", so Landeshauptmann Durnwalder. Die Mitglieder der technischen Arbeitsgruppe sind zur Hälfte Ingenieure, zur Hälfte Architekten. Kurz bevor steht auch Gründung der gemeinsamen Gesellschaft, die für die Durchführung eines eventuellen Ideenwettbewerbs, die Erstellung eines Gesamtnutzungsplanes sowie in der Folge für die Projektumsetzung Sorge tragen wird.
BAUWESEN: VERGABEBEDINGUNGEN GEÄNDERT
Änderungen an der Verordnung über die Vergabe und Ausführung öffentlicher Bauaufträge hat die Landesregierung heute auf Vorschlag von Bautenlandesrat Florian Mussner beschlossen. Zum einen wurde die Anzahl der Vertreter der Unternehmen im Forum für öffentliche Arbeiten von drei auf vier angehoben, zum anderen wurde der Höchstbetrag für die direkte Vergabe von Aufträgen an Freiberufler beziehungsweise Techniker von 100.000 auf 50.000 Euro herabgesetzt. Bis zu dem Betrag von 211.000 Euro, für den europaweit bindend Ausschreibungen vorgesehen sind, muss der Auftraggeber mindestens fünf Freiberufler einladen, die im Berufsverzeichnis eingetragen sind. Eine dritte Änderung betrifft die saisonsbedingt ungünstigen Tage bei öffentlichen Bauarbeiten.
SANITÄT: VERTRAG FÜR VERWALTUNGSFÜHRUNGSKRÄFTE IN SICHT
Das Führungspersonal des Verwaltungsbereichs im Gesundheitswesen kann in absehbarer Zeit mit einer Erneuerung des Vertrags rechnen. Die Landesregierung genehmigte heute den Entwurf zur Erneuerung des Kollektivvertrags.
jw