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Sportanlagen an der Talfer: Vereine können bis 30. Juni ansuchen

LPA – Das Amt für Schulordnung im italienischen Landesschulamt nimmt bis zum 30. Juni die Gesuche all jener Vereine entgegen, die die Sportanlagen entlang der Talfer in Bozen benützen wollen.

Außerhalb der Unterrichtszeiten können die Sportanlagen in der Bozner Cadornastraße, also entlang der Talfer, von allen Sport- und Freizeitvereinen benützt werden. Um im kommenden Schuljahr die Anlagen in Anspruch nehmen zu können, müssen die Vereine bis zum  30. Juni ein Gesuch am italienischen Schulamt einreichen.

In den Gesuchen muss angegeben werden, welche Sportart ausgeübt wird, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten die Anlagen benützt werden, ob bereits für die Benützung anderer Sportanlagen angesucht wurde und ob es sich bei den Benützern um Erwachsene oder Jugendliche handelt. Weitere Informationen erteilt das Amt für Schulordnung im italienischen Schulamt unter der Rufnummer 0471 411418. Das Amt befindet sich im „Plaza“-Gebäude im Neubruchweg 2 in Bozen.

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