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Neue Ausgabe von "Arbeitsmarkt News" hat Rückkehr aus der Mobilität im Blick

(LPA) Nicht das Geschlecht oder das Alter, auch nicht die Staatsbürgerschaft oder die Branche beeinflussen die Einstellung von Arbeitnehmern auf der Mobilitätsliste zur Suche nach einer neuen Arbeit. Vielmehr sind es die gesetzlichen Bestimmungen, unter denen die Eintragung in die Mobilitätsliste erfolgt sind und die daraus entstehenden finanziellen Leistungen.

Die neue Ausgabe von "Arbeitsmarkt News", dem Informationsblatt der Landesabteilung Arbeit, widmet sich detailliert der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Dabei hat man sich auf Arbeitnehmer konzentriert, die entlassen wurden und daraufhin in die Mobilitätsliste eingetragen worden sind. 

Mit durchaus überraschenden Ergebnissen, wenn es etwa um die Folgen bestimmter gesetzlicher Maßnahmen für  das Verhalten der Arbeitslosen ging. So führt in Südtirol, auch aufgrund der weiterhin guten Arbeitsmarktsituation, die bessere Absicherung der Arbeitnehmer der mittleren und großen Unternehmen im Vergleich zu jenen der kleinen Betriebe im allgemeinen nicht zu einer besseren Integration in den Arbeitsmarkt, sondern - im Gegenteil - zu einer deutlichen Abnahme jener Zeit, in der diese einer regulären Beschäftigung nachgehen. In den ersten vier Jahren nach Beginn der Mobilität sind es um durchschnittlich drei bis vier Monate weniger. 

Bestätigt wird dieses Ergebnis auch durch die Tatsache, dass jene, die knapp unter 40 Jahre alt sind, durchschnittlich sechs bis sieben Monate länger arbeiten als diejenigen, die knapp über 40 Jahre alt sind. Dies deshalb, weil Über-40-Jährige ein Jahr länger mit den Mobilitätsbezügen rechnen können.

Die detaillierten Daten zur Untersuchung gibt's in der neuesten Ausgabe von "Arbeitsmarkt News", die sich im Anhang findet.

chr

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