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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 4. Mai

LPA - Die Landesregierung hat sich auf ihrer heutigen Sitzung mit vier Gesetzesentwürfen auseinandergesetzt. Wie Landeshauptmann Luis Durnwalder im Anschluss an die Sitzung erklärte, habe die Regierungsmannschaft die Entwürfe zu den lokalen öffentlichen Dienstleistungen und zur Handwerksordnung sowie die Bestimmungen im Bildungsbereich genehmigt, während es im Falle des Landesgesetzesentwurfs zum Kindergarten und zur Unterstufe zu keiner Einigung gekommen sei.

Handwerksordnung

Den Landesgesetzesentwurf zur Handwerksordnung – ein 48 Artikel umfassendes Konvolut – hat die Landesregierung heute gutgeheißen. Mit dem Gesetz zur Handwerksordnung verfolge man das Ziel, so Landeshauptmann Durnwalder, einen neuen, zeitgerechten Ordnungsrahmen zu schaffen, der die Entwicklung des Südtiroler Handwerks fördere. Im neuen Gesetz sind für die Ausübung von bestimmten Berufe besondere Voraussetzungen wie der Besuch einer Berufsschule oder das Vorweisen einer beruflichen Praxis vorgesehen. Zu diesen im Gesetz aufgezählten Berufsbildern gehören die Tätigkeiten in den Bereichen Kraftfahrzeuggewerbe (Kfz-Techniker, Karosseriebauer, Reifendienst), Installationsgewerbe (Elektrotechniker, Elektromechaniker, Anlagenelektroniker, Kommunikationstechniker, Installateur von Heizungs- und Sanitäranlagen, Feuerungstechniker, Kälteanlagenbauer, Installateur von Aufzügen und Blitzschutzanlagen), Nahrungsmittelgewerbe (Bäcker, Konditor, Metzger, Molkereifachmann, Müller, Speiseeishersteller) und Gesundheits- und Körperpflegegewerbe (Schönheitspfleger, Kosmetiker, Friseur, Zahntechniker, Augenoptiker, Orthopädiemechaniker und Orthopädieschuhmacher).

Was das Nahrungsmittelgewerbe betrifft, wird es auch in Zukunft nicht möglich sein, in Bäckereien, Metzgereien und ähnlichen Betrieben einen Ausschank, ähnlich einer Bar, zu führen. Bäcker dürfen auch weiterhin am Sonntag nicht Brot backen, diesbezüglich hat Durnwalder allerdings eine Durchführungsbestimmung angekündigt, die Ausnahmen zulassen wird.

Auch bezüglich der Ausübung des Kaminkehrerberufes enthält das Gesetz eine Bestimmung, und zwar ist vorgesehen, dass jede Gemeinde Kehrbezirke festlegt und dafür Kaminkehrunternehmen per Ausschreibung sucht. Der Bürger kann auch ein anderes als das für ihn zuständige Kaminkehrerunternehmen mit der Kontrolle und Wartung seiner Feuerungsanlagen beauftragen, muss beim Wechsel des Kaminkehrers allerdings bestimmte Fristen einhalten.

Durnwalder erklärte außerdem, dass in der neuen Handwerksordnung der Passus fehlen werde, wonach ein Kunde, der den Dienst eines Handwerksunternehmens in Anspruch nimmt, das nicht im Besitz der beruflichen Voraussetzungen ist, eine Geldbuße berappen muss.

Nicht in der neuen Handwerksordnung geregelt wird der Beruf des Wellness-Trainers. Eine diesbezügliche Regelung, so Durnwalder, solle mit dem Tourismusgesetz verabschiedet werden.

Bestimmungen im Bereich Bildung

Heute hat die Landesregierung auch eine Reihe von Bestimmungen im Bildungsbereich abgeändert. Unter anderem sollen künftig dem Landesschulrat auch ein Vertreter der Bildungswissenschaftlichen Fakultät der Uni Bozen, ein Vertreter der Schülerheime und die Direktoren der Pädagogischen Institute der drei Sprachgruppen angehören. Der Zugang zu den Stellenplänen des Lehrpersonals soll zu 50 Prozent über Wettbewerb und zu 50 Prozent über Ranglisten erfolgen. Künftig soll es auch möglich sein, dass Berufsschullehrer, die die entsprechenden Voraussetzungen besitzen, an Staatsschulen wechseln können. Für die Unterstützung und Integration von Schülern mit Beeinträchtigung soll weiterhin ein Integrationslehrer pro 108 Schüler zur Verfügung gestellt werden.

Um neue Fächer einzuführen, können die Schulen derzeit das Jahresstundenkontingent eines Faches um bis zu 20 Prozent kürzen. Dies soll künftig nur mehr in einem Ausmaß von 15 Prozent möglich sein.

Gesetzlich garantiert soll in Zukunft auch der Beförderungsdienst für Kindergartenkinder werden. Das  pädagogische Kindergartenpersonal und Musiklehrer wird laut Gesetzesentwurf in den Genuss von Fördermitteln beim Kauf von Computern und Software kommen. Ebenfalls gefördert werden sollen nach der Verabschiedung der neuen Bestimmungen die Waldorfschulen.

Um die Lehrer zu entlasten wird das Land künftig über eine Versicherung die Haftung bei Unfällen übernehmen, die sich im Zusammenhang mit schulischen und nebenschulischen Tätigkeiten ereignen.

Absolventen einer Berufsschule sollen künftig einen Maturabschluss erwerben können. Dies soll durch zusätzliche, gezielte Kurse in Zusammenarbeit mit den Universitäten Innsbruck und Trient möglich werden.

  

Lokale öffentliche Dienstleistungen

Wie Landeshauptmann Durnwalder erklärte, habe es bisher kein Gesetz gegeben, das es der öffentlichen Hand erlaubt hätte, eine Dienstleistung ohne Ausschreibung an eine Gesellschaft zu übertragen, die unter der Kontrolle der öffentlichen Verwaltung steht. Mit dem Gesetz zu den lokalen öffentlichen Dienstleistungen soll diese Lücke geschlossen werden. Der Gesetzesentwurf regelt die Vergabe relevanter öffentlicher Dienstleistungen an Gesellschaften mit ausschließlich öffentlichem Kapital (ohne Wettbewerb) und die Vergabe derselben an private Rechtsträger (mit Wettbewerb). Die direkte Vergabe an private Rechtsträger ist dann möglich, wenn eine Körperschaft gegenüber dem Privaten dominanten Einfluss ausübt.

Die Dienstleistung kann nun ohne Ausschreibung erfolgen, wenn eine oder mehrere öffentliche Körperschaften Inhaber des gesamten Gesellschaftskapitals sind, die Körperschaft über die Gesellschaft eine Kontrolle ausübt wie über ihre eigene Dienststellen oder die Gesellschaft den größten Teil ihrer Tätigkeit mit der sie kontrollierenden Körperschaft durchführt.

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