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Eintragung ins Landesverzeichnis der Labore für Lebensmittel-Eigenkontrollen

(LPA) Im März hat die Landesregierung das Landesverzeichnis der Labore geschaffen, die Analysen übernehmen, die in die Kategorie der Eigenkontrollen der Lebensmittelindustrie fallen. Eintragungen ins Verzeichnis können bereits vorgenommen werden.

Am 10. April ist der entsprechende Beschluss der Landesregierung im Amtsblatt veröffentlicht worden. Darin ist vorgesehen, dass die Labore 120 Tage ab der Veröffentlichung Zeit haben, um um die Eintragung ins Verzeichnis anzusuchen. Labore, die die von der Landesregierung definierten Mindestvoraussetzungen mitbringen, können den nötigen Vordruck aus dem Südtiroler Bürgernetz herunterladen (www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/formulare_d.htm) oder beim Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit in der Freiheitsstraße 23 in Bozen abholen.

chr

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