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Neue Sicherheitsvorgaben für Decken und Dächer

LPA - Decken und Dächer öffentlicher oder öffentlich genutzter Gebäude müssen künftig alle zehn Jahre auf ihre Tragfähigkeit hin geprüft werden. Dies hat die Landesregierung in den kürzlich auf Antrag von Bautenlandesrat Florian Mussner genehmigten "Technischen Vorschriften über die Prüfung von Gebäudetragwerken" festgelegt. Dadurch will die Landesregierung Schäden vorbeugen, die auf mangelnde Instandhaltung zurückzuführen sind.

Um Unfällen, wie jenem im schneereichen Winter 2005/06 in Bad Reichenhall vorzubeugen, hat die Südtiroler Landesregierung nun eine zehnjährige technische Überprüfung der Tragwerke öffentlicher und öffentlich genutzter Gebäude vorgeschrieben.

Die Prüfung ist je nach Nutzung, Tragwerksart und Nutzlast unterschiedlich. In einer von der Landesregierung vor kurzem genehmigten Verordnung werden acht verschiedene Kategorien angeführt: Sportanlagen, Gebäude, in denen nur ermächtigte Veranstaltungen durchgeführt werden, Gebäude mit mehr als 24 Metern Traufhöhe, Gebäude mit waagrechten oder geneigten Decken mit mehr als zwölf Metern Spannweite beziehungsweise neun Metern Spannweite, wenn diese befahrbar sind, Gebäude mit auskragenden waagrechten oder geneigten Tragwerken mit mehr als drei Metern Spannweite, Gebäude mit vertikalen Tragwerken mit mehr als sechs Meter lichter Höhe sowie Gebäude mit einer senkrecht verteilten Nutzlast von über sechs Kilonewton je Quadratmeter.

Geprüft werden müssen Decken und Dächer alle zehn Jahre beziehungsweise nach außerordentlichen Beanspruchungen oder bei Änderung der Zweckbestimmung.

Die zehnjährige Prüfung, für die in der Verordnung auch die Vorgehensweise im Detail festgelegt ist, muss von einem Ingenieur oder Architekten durchgeführt werden, der seit mindestens zehn Jahren ins Berufsverzeichnis eingetragen ist und an Planung oder Bau des zu prüfenden Gebäudes nicht beteiligt war.

Die "Technischen Vorschriften über die Prüfung von Gebäudetragwerken" werden in Kürze, nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region, in Kraft treten. Zuvor muss allerdings noch der Rechnungshof seinen Sichtvermerk geben.

jw

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