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Aus der Sondersitzung der Landesregierung vom 10. April

(LPA) Auf eine einheitliche Einkommens- und Vermögensbewertung für Leistungen im Gesundheits- und Sozialbereich hat sich die Landesregierung heute Nachmittag im Rahmen ihrer Sondersitzung geeinigt. Dazu wurden ein Modell zur schulischen Eingliederung von Einwanderer-Kindern ausgearbeitet und die Entwürfe für die Dienstleistungs- und Industrieordnung gutgeheißen.

Einkommens- und Vermögensbewertung

In Zukunft wird der Landesbetrieb - vorerst für Leistungen im Gesundheits- und Sozialbereich - auf eine einheitliche Einkommens- und Vermögensbewertung zurückgreifen. In Sachen Einkommen wird dabei unterschieden, woher dieses stammt. "Es gibt einen Unterschied, ob das Einkommen aus abhängiger Arbeit oder im Freiberuf erwirtschaftet wird", erklärt dazu Landeshauptmann Luis Durnwalder. Auch wird berücksichtigt, ob der Antragsteller eine Familie zu ernähren hat oder nicht. "Wir haben uns darauf geeinigt, dass es einen Koeffizienten gibt, durch den das Einkommen dividiert wird und der je nach Größe der Familie variiert", so Durnwalder. Dadurch wolle man die Familien entlasten und deren Ausgaben in die Berechnung der Einkommensverhältnisse einfließen lassen. In die selbe Kerbe schlägt man mit Abzugsmöglichkeiten im Falle von Doppelverdiener-Familien.

Eine besondere Behandlung lässt man jenen Freiberuflern zukommen, deren erklärtes Einkommen unter jenem eines Arbeiters in ihrem Bereich liegt. "Wenn dies der Fall ist, dann wird das Einkommen laut Kollektivvertrag eines Facharbeiters im betreffenden Bereich als Bezugsgröße herangezogen", erklärt der Landeshauptmann. Sollte etwa ein Hotelier laut Steuererklärung weniger verdienen als ein Facharbeiter in seinem Betrieb, dann schreibt man dem Hotelier ein Einkommen zu, das dem kollektivvertraglichen Einkommen des Arbeiters entspricht. Von dieser Regelung ausgenommen sind Bauern im Berggebiet.

Was dagegen die Vermögensbewertung betrifft, so fließen Erstwohnung und Produktionsstätte nicht in diese ein. Auch Mobiliarvermögen, also etwa Sparguthaben oder Fonds bis zu einer Höhe von 100.000 Euro finden keine Berücksichtigung. "Wir wollen schließlich nicht jene bestrafen, die sparsam mit ihrem Geld umgehen", so Durnwalder.

"Ich denke, wir haben ein brauchbares, effizientes und einfaches Bewertungssystem gefunden", erklärt der Landeshauptmann. Das System ermögliche es, einmal jährlich Einkommen und Vermögen zu erheben und diese Erhebung dann für die verschiedensten Leistungen im Sozial- und Gesundheitsbereich heranzuziehen. "Es ermöglicht außerdem eine flexible Handhabe, das heißt, je nach Leistung können wir bestimmte Elemente aus der Berechnung berücksichtigen und andere nicht", so Durnwalder. Nun soll das System an hundert Modellberechnungen getestet werden. "Wenn es sich in der Praxis bewährt, könnten wir das System eventuell auch auf andere Leistungen außerhalb des Sozial- und Gesundheitsbereichs ausdehnen", so der Landeshauptmann.


Schulische Eingliederung von Einwandererkindern

Rund 25.600 Ausländer leben in Südtirol. Etwas mehr als 6500 davon stammen aus anderen EU-Staaten, noch einmal rund 10.000 aus europäischen Nicht-EU-Staaten. An den Südtiroler Schulen wurden im laufenden Schuljahr rund 5100 Einwandererkinder gezählt, davon etwa 2600 an italienischen Schulen, rund 2400 an deutschen, 71 an ladinischen und rund 80 an den Landesberufsschulen. Die Landesregierung hatte heute die Aufgabe, über ein Modell zu beraten, das die bestmögliche Eingliederung dieser Kinder, die etwa 150 verschiedene Muttersprachen sprechen, in die Südtiroler Schulwelt ermöglicht.

Geeinigt hat man sich dabei auf ein mehrstufiges Modell. Den Ausgangspunkt bildet ein Informationsgespräch zwischen den Eltern des angehenden Schülers und einem Team aus Schulexperten beider Sprachgruppen. In diesem Gespräch sollen die Eltern über das Südtiroler Schulsystem und die Arbeitswelt informiert werden, damit sie über alle Informationen verfügen, um die bestmögliche Schulentscheidung für ihr Kind zu treffen.

Haben sich die Eltern (oder das Kind) für eine Schule entschieden, so hat das Lehrerkollegium darüber zu befinden, in welche Klasse das betroffene Einwandererkind eingeschrieben wird. Dazu wird ein individueller Lehrplan für das Kind erstellt, das daraufhin auch formell eingeschrieben wird. "Wenn das Kind dem Unterricht in deutscher oder italienischer Sprache folgen kann, dann besucht es die Klasse wie jedes andere Kind auch", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. "Wenn es dazu aber nicht in der Lage ist, wird es in eigens einzurichtenden Sprachzentren so lange betreut und unterrichtet, bis es fähig ist, dem normalen Unterricht zu folgen."

Eingerichtet werden die Sprachzentren in den Südtiroler Hauptorten, also in Bozen, Meran, Brixen, Bruneck und Schlanders. "Die Kinder werden in diese Zentren gebracht, wenn mehrere Kinder der selben Muttersprache an ein und derselben Schule eingeschrieben sind, können die Mitarbeiter der Sprachzentren diese Kinder zeitweise auch vor Ort betreuen", so Durnwalder.

Damit das Kind den Anschluss an die Klassengemeinschaft nicht verliert, soll dafür gesorgt werden, dass es immer wieder an Aktivitäten der Klasse teilnehmen kann, für die besondere Sprachkenntnisse nicht erforderlich sind. Hat das Einwandererkind einmal ein sprachliches Niveau erreicht, das ihm das Mitverfolgen des "normalen" Unterrichts ermöglicht, wird es in der Klasse mit den anderen Kindern unterrichtet. "Die Mitarbeiter der Sprachzentren haben aber auch dann noch die Aufgabe, diese Kinder zu betreuen und zu begleiten", erklärt der Landeshauptmann. Darüber hinaus sollen auch die Eltern in das Sprachlern-Angebot einbezogen werden, damit auch diese die Landessprachen bestmöglich lernen können.

Das heute in den Grundzügen festgelegte Eingliederungs-Modell wird nun zu Papier gebracht. Am kommenden Montag wird die Landesregierung den formellen Beschluss fassen.


Dienstleistungs- und Industrieordnung auf den Weg gebracht

Die Landesregierung hat heute auch die Gesetzentwürfe zur Dienstleistungs- und Industrieordnung gutgeheißen. Demnach wird erstmals der Dienstleistungsbereich eigenständig geregelt. "Dies ist durchaus gerechtfertigt, sieht man sich den Beitrag an, den dieser Sektor zum Bruttoinlandsprodukt leistet", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Sondersitzung der Landesregierung. Der heute abgesegnete Entwurf enthält eine klare Definition von Dienstleistungen, eine Auflistung der Tätigkeiten, die als Dienstleistungen betrachtet werden können und nicht zuletzt auch die Kriterien, die für die Eintragung in das Handelsregister der Handelskammer erfüllt sein müssen.

Die Industrieordnung sorgt dagegen für eine klare Trennung zwischen Industrie und Handwerk und schafft damit Überlagerungen aus dem Weg. So müssen Industriebetriebe Produkte serienmäßig fertigen und über eine organisatorische Trennung in eine Produktions- und eine Verwaltungseinheit verfügen. Nur in diesem Fall können die Unternehmen auch über die Industrieförderung des Landes unterstützt werden. Auch dieser Gesetzentwurf regelt darüber hinaus die Eintragung der Industriebetriebe in das entsprechende Register der Handelskammer.

chr

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