News / Archiv

News

Fünf Promille der Einkommenssteuer an Non-Profit-Organisationen: Termin verschoben

(LPA) Noch bis zum 30. anstatt wie vorgesehen nur bis zum 20. März haben Non-Profit-Organisationen Zeit, sich registrieren zu lassen, falls sie an einer Finanzspritze der Steuerzahler interessiert sind. Diese haben nämlich auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, fünf Promille der Einkommenssteuer Non-Profit-Organisationen zukommen zu lassen.

Wie das für die Betreuung der ehrenamtlichen Vereinigungen zuständige Landesamt für Kabinettsangelegenheiten mitteilt, können verschiedene Organisationen in den Genuss der Zuwendung aus dem Steuertopf kommen. Es sind dies alle ehrenamtlich organisierten Vereine, jene, die als Non-Profit Organisationen von gesellschaftlichem Interesse (ONLUS) anerkannt werden, die so genannten Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens und Vereine mit Rechtspersönlichkeit.

Die Organisationen, die an den IRPEF-Promille interessiert sind, müssen sich bis zum 30. anstatt wie bisher vorgesehen zum 20. März in ein eigens von der Agentur für Einnahmen angelegtes Verzeichnis eintragen lassen. Die Eintragung kann telematisch (über die Systeme "Entratel" oder "Fisconline") vorgenommen werden, auf der Internetseite der Agentur für Einnahmen (www.agenziaentrate.it) sind alle Formulare und weiteren Informationen zu finden. Aufgrund der Verschiebung des Meldetermins rücken auch alle anderen Termine nach hinten: So wird das Verzeichnis jener Organisationen, die einen Antrag um Eintragung gestellt haben, innerhalb 4. April veröffentlicht. Bis 13. April können eventuelle fehlerhafte Angaben von den Antragstellern richtiggestellt werden, bevor am 20. April die endgültige Liste erstellt wird.

Bis zum 30. Juni müssen die gesetzlichen Vertreter der Organisationen dann eine Ersatzerklärung eines Notorietätsakts per Einschreiben mit Rückantwort an die regionale Agentur für Einnahmen schicken. Darin muss erklärt werden, dass die Voraussetzungen für den Erhalt der Zuwendung nach wie vor (und nicht nur bei Eintragung in die Liste) gegeben sind. Beizulegen sind je eine Kopie der Übermittlungsbestätigung der Eintragung in die Liste sowie der eigenen Identitätskarte. Vordrucke und weitere Informationen gibt's im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten (Tel. 0471 412136 bzw. 0471 412137, E-Mail: kabinett@provinz.bz.it).

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap