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Saisongenehmigungen für Personal aus Nicht-EU-Staaten: Anträge ab Montag

(LPA) Ab kommendem Montag, 12. März können Anträge um saisonale Arbeitsgenehmigungen für Personal aus Nicht-EU-Staaten eingereicht werden. Das dafür notwendige Einwanderungs-Dekret der Regierung tritt am selben Tag in Kraft und weist Südtirol 2000 saisonale Einreisequoten zu. Dies teilt die Landesabteilung Arbeit mit.

"Wichtig ist, dass nur jenen Arbeitnehmern eine Arbeitsgenehmigung erteilt wird, die bereits im vergangenen Jahr oder in den vorhergehenden Jahren eine Arbeitsgenehmigung für Südtirol bzw. Italien erhalten haben", erklärt dazu Landesrätin Luisa Gnecchi. Demnach sei es sinnlos, für Arbeitnehmer, die noch nie in Südtirol bzw. Italien gearbeitet haben, einen Antrag um Erhalt einer saisonalen Arbeitsgenehmigung zu stellen.

Im Gegensatz zur Regelung im restlichen Italien müssen die Anträge für Südtirol nicht ans Innenministerium nach Rom geschickt werden. Vielmehr können Arbeitgeber, bevollmächtigte Arbeitsrechts- und Wirtschaftsberater und alle Arbeitgeberverbände wie im Vorjahr den Antrag direkt bei einem der Arbeitsvermittlungszentren abgeben oder per Einschreiben dorthin senden.

Zu diesem Zweck hat die Landesabteilung Arbeit für die Anträge um Saisongenehmigung eigene zweisprachige Formulare bereitgestellt. Diese sind ebenso wie die zweisprachige Vorlage des Arbeits- und Aufenthaltsvertrags auf der Homepage der Abteilung im Südtiroler Bürgernetz zu finden (www.provinz.bz.it/arbeit). Anträge um Arbeitsgenehmigungen für Anstellungen auf bestimmte und unbestimmte Zeit können bis auf weiteres noch nicht gestellt werden.

chr

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