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Fünf Promille der Einkommenssteuer an Non-Profit-Organisationen - Termine

(LPA) Auch im laufenden Jahr haben Steuerzahler die Möglichkeit, fünf Promille der eigenen Einkommenssteuer Non-Profit-Organisationen zugute kommen zu lassen. Die Organisationen, die die Voraussetzungen erfüllen und an einer solchen Finanzspritze interessiert sind, haben noch bis zum 20. März Zeit, sich registrieren zu lassen.

Wie das für die Betreuung der ehrenamtlichen Vereinigungen zuständige Landesamt für Kabinettsangelegenheiten mitteilt, können verschiedene Organisationen in den Genuss der Zuwendung aus dem Steuertopf kommen. Es sind dies alle ehrenamtlich organisierten Vereine, jene, die als Non-Profit Organisationen von gesellschaftlichem Interesse (ONLUS) anerkannt werden, die so genannten Organisationen zur Förderung des Gemeinwesens und Vereine mit Rechtspersönlichkeit.

Die Organisationen, die an den IRPEF-Promille interessiert sind, müssen sich bis zum 20. März in ein eigens von der Agentur für Einnahmen angelegtes Verzeichnis eintragen lassen. Die Eintragung kann telematisch (über die Systeme "Entratel" oder "Fisconline") vorgenommen werden, auf der Internetseite der Agentur für Einnahmen (www.agenziaentrate.it) sind alle Formulare und weiteren Informationen zu finden. Innerhalb 23. März wird auf der selben Website das Verzeichnis jener Organisationen veröffentlicht, die einen Antrag um Eintragung gestellt haben. Bis 2. April können eventuelle fehlerhafte Angaben von den Antragstellern richtiggestellt werden, bevor am 11. April die endgültige Liste erstellt wird.

Was den einzelnen Steuerzahler betrifft, so kann dieser die fünf Promille seiner Einkommenssteuer einer der Organisationen zukommen lassen, indem er seine Unterschrift in eines der dafür vorgesehenen Felder auf der Steuererklärung setzt. Soll sein Beitrag einer bestimmten Organisation zufließen, kann deren Steuernummer eingetragen werden, die sich in den Listen der Agentur für Einnahmen findet.

Weitere Informationen gibt's bei der Agentur für Einnahmen oder im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten (Tel. 0471 412137, E-Mail: karin.ranzi@provinz.bz.it).

chr

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