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Aufenthaltsgenehmigungen: LRinGnecchi und Quästor stellen klar

(LPA) Die Ausstellung von Aufenthaltsgenehmigungen stand im Mittelpunkt einer Aussprache von Landesrätin Luisa Gnecchi mit dem Quästor von Bozen, Piero Innocenti. Gnecchi und Innocenti haben dabei klargestellt, dass bereits die Abgabebestätigung, die die Post bei Ansuchen um die Ausstellung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung ausstellt, vorübergehend als Ersatz für die Genehmigung vorgewiesen werden kann.

Der Unsicherheit, die sich bei Antragstellern und Arbeitgebern breit gemacht hat, halten Gnecchi und Quästor Innocenti ein Rundschreiben des Innenministeriums entgegen, in dem die gängige Praxis geregelt wird. Dort ist festgelegt, dass die Gesuche um Ausstellung oder Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen bei den zuständigen Postämtern abgegeben werden können. Bei Abgabe des Gesuchs stellt das Postamt eine Bestätigung aus, die gemeinsam mit den notwendigen Dokumenten als Ersatz der eigentlichen Aufenthaltsgenehmigung anerkannt wird. Diese Regelung ist bereits Mitte Dezember des Vorjahres in Kraft getreten. Wer weitere Informationen dazu braucht, kann sich im Internet (www.portaleimmigrazione.it) oder direkt in der Quästur und den Ämtern der Landesabteilung Arbeit schlau machen.

chr

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