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Beschlüsse der Landesregierung vom 19. Februar 2007

LPA - Mit dem staatlichen Finanzgesetz hat sich die Landesregierung heute, 19. Februar 2007, bei ihrer Montagssitzung befasst. Vorerst hat die Landesregierung entschieden, drei Punkte anzufechten, für die ihrer Meinung nach das Land und nicht die Regierung zuständig ist. Die Landesregierung hat außerdem die Kriterien für die Alpungsprämie und für die Finanzierung der Philosophisch- Theologischen Hochschule in Brixen sowie das Raumprogramm für zwei Gesundheitssprengel festgelegt.

Finanzgesetz

Ein wichtiges Thema in der heutigen kurzen Sitzung der Landesregierung war das staatliche Finanzgesetz. Das Finanzgesetz bringe einiges an Neuerungen mit sich, wobei es in mehreren Fällen Zweifel gäbe, ob diese Neuerungen mit den Zuständigkeit des Landes durch die Autonomie vereinbar seien, sagte Landeshauptmann Durnwalder. Diese Zweifel würden auch trotz der angefügten Klausel, in der vermerkt sei, dass die Kompetenzen der autonomen Regionen und Provinzen aufrecht bleiben, weiterhin bestehen, meinte Durnwalder. Die Landesregierung ist aber der Auffassung, dass Zweifelsfälle vorerst nicht angefochten werden sollen. In bestimmten Fällen sollten Landesgesetze gemacht werden, wie es beispielsweise bei der Kfz-Steuer oder der Meldung von Arbeitsverhältnissen der Fall war. Ansonsten möchte die Landesregierung bis auf weiteres die bisherigen Gesetze anwenden und sich erst dann wehren, wenn die Regierung diese anficht. Einige Punkte des Finanzgesetztes sollen jedoch trotzdem angefochten werden. Zum einen geht es um die Gesellschaften mit Beteiligung der öffentlichen Hand. Die Landesregierung pocht darauf, dass in Bezug auf die Meldung der Gesellschaften die Verhängung von Strafen seitens staatlicher Stellen nicht im Autonomiestatut vorgesehen ist.
Auch die Anzahl der Mitglieder in Gesellschaften und deren Bezüge fällt nach Ansicht der Landesregierung in den Zuständigkeitsbereich des Landes. „Die Landesregierung spricht sich gegen den automatischen Verfall der Mitglieder in Gesellschaft aus, auch wenn diese drei Jahre lang negative Ergebnisse eingebracht hat“, erklärte Landeshauptmann Durnwalder. „In die Zuständigkeit des Landes fallen auch die Habitat-Richtlinien“, betonte der Landeshauptmann. Das Land werde deshalb nicht einwilligen, dass das Umweltministerium Richtlinien und Grenzen für die Habitat-Gebiete festlege, so Durnwalder. Derzeit sind in Südtirol 40 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU ausgewiesen.



 

Beiträge für die Südtiroler Heimatfernen

Den verschiednen Organisationen in Deutschland, Österreich und in der Schweiz, die sich um die Belange der Südtiroler Heimatfernen kümmern, hat die Landesregierung Beiträge in der Höhe von insgesamt 364.872 Euro zugewiesen. Damit werden die institutionelle Tätigkeit der Organisationen, unterstützt sowie Veranstaltungen und Investitionen der Heimatfernen-Organisationen mitgetragen.

 

Finanzierung der Philosophisch- Theologischen Hochschule in Brixen

In Sachen Finanzierung der Philosophisch-Theologischen Hochschule in Brixen hat die Landesregierung auch die Gelder, die das Land pro Lehrstuhl und pro Hörer zuschießt, festgelegt. Pro Lehrstuhl bekommt die Hochschule 60.000 Euro und pro ordentlichen Hörer 1000 Euro.

 

Alpungsprämie: Neuerungen

Die Kriterien für die Berechnung der Alpungsprämie für Bauern, die ihr Vieh im Sommer auf den Almen weiden lassen, hat die Landesregierung ebenfalls festgelegt. Laut Landeshauptmann verbringen pro Jahr 18.000 Jungrinder den Sommer auf der Alm. Nun hat die Landesregierung das Alter für Einstufung der Jungrinder verändert. „Nun gilt nicht mehr ein über 15 Monate altes Tier als Jungrind, sondern bereits ein 12 Monate altes“, erklärt Landeshauptmann Durnwalder. Neu ist außerdem, dass die Alpungsprämie für Rinder auf Almen außerhalb des Landes nicht mehr ausgezahlt wird. „Ein Ausnahme machen wir aber, wenn die betreffende Alm im Besitz des Eigentümers der Tiere ist“, sagt Durnwalder.

 

Aufschub für Anpassung von18 arsenhaltigen Wasserteilungen

An 18 Wasserleitungen in Südtirol wurden noch nicht Vorbeugemaßnahmen gegen die Arsenbelastung durchgeführt. Den Gemeinden, in denen diese Wasserleitungen liegen, hat die Landesregierung nun einen weiteren Aufschub gewährt. „Bis Ende des heurigen Jahres müssen auch diese Leitungen den vorgeschrieben Grenzwerten für Arsen entsprechen“, unterstrich Landeshauptmann Durnwalder. Die entsprechenden Maßnahmen müssten mit höchster Dringlichkeit vorangetrieben werden. Die Bürger sollten Trinkwasser mit der geringst möglichen Arsenkonzentration angeboten bekommen. Die Konzentration darf nicht über 50 Mikrogramm pro Liter liegen. „Um die Gesundheit der Bürger nicht zu beinträchtigen, müssen die Trinkwasserversorger in regelmäßigen Abständen Überprüfungen und Analysen durchführen“, betonte Durnwalder. Die Trinkwasserleitungen mit einem immer noch zu hohen Arsenanteil sind die Leitung „Haselsberg“ in Toblach, die Leitung „Gargazon“ in Gargazon, die Leitungen „Müllerhof“ und „Schönauhof-Pension Talblick“ in Lajen, die Leitungen „Völlan“ und „Stöcklhof“ in Lana, die Leitung „Lüsen“ in Lüsen, die Leitung „Gasthof Teschigg“ in Marling, die Leitung „Taisten“ in Welsberg-Taisten, die Leitung „Grubhof“ in Naturns, die Leitung „Urbankeller“ in Ritten, die Leitungen „Trafoi“ und „Außersulden“ sowie „Madritsch“ in Stilfs, die Leitung „Gmund“ in Pfatten, die Leitungen „Hammerhöfe“ und „Außerpichl“ in Gsies und die Leitung „Stilums“ in Feldthurns.

 

Raumprogramm für zwei Gesundheitssprengel steht

Rund 7,7 Millionen Euro wird das Land - wie Landeshauptmann Durnwalder heute ankündigte - für den Gesundheits- und Sozialsprengel Brixen und Umgebung ausgeben und 7,41 Millionen Euro für den Gesundheits- und Sozialsprengel Lana und Umgebung. Die Landesregierung hat die Raumprogramme für die beiden Sprengelsitze heute genehmigt. „In Brixen ist es gelungen, alle Gesundheitsdienste des Sprengels, alle weiteren Fachdienste wie z. B. das Zentrum für geistige Gesundheit, die Dienste für Abhängigkeitserkrankung sowie die Haus- und Tagespflege der Sozialdienste, die bisher in der ganzen Stadt verstreut waren im ehemaligen Gebäude der Krankenhasse in der Romstraße zusammenzuführen“, betont Gesundheitslandesrat Richard Theiner. In Lana ist der Sprengelsitz, der einer der ersten in Südtirol war, seit langem zu klein. „Nun konnte in Absprache mit der Gemeinde eine neue moderne und funktionelle Lösung für alle Gesundheits- und Sozialdienste im Sprengelbereich gefunden werden“, sagte Theiner. Der neue Sitz soll auf dem Areal des Kapuzinerklosters untergebracht werden.

SAN

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