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Landesbeirat für Chancengleichheit präsentiert Infoblatt zum Mutterschutz

LPA - Arbeitende Frauen, die ein Kind bekommen, wissen oft nicht über ihre Rechte Bescheid. Um sie zu informieren, hat der Landesbeirat für Chancengleichheit ein Faltblatt mit wichtigen Informationen zum Mutterschutz herausgebracht. Die Präsidentin des Landesbeirats für Chancengleichheit Julia Unterberger und die Ulrike Egger von der Arbeitsgruppe haben das nützliche Infoblatt am heutigen 13. Februar in Bozen vorgestellt.

Neues Infoblatt zum Mutterschutz
„Mit dem neuen Faltblatt wollen wir die Frauen über ihre Rechte als Mutter im Beruf aufklären“, unterstrich die Präsidentin des Landesbeirats für Chancengleichheit. Wie viele Statistiken zeigen, seien Frauen im Berufsleben noch immer benachteiligt, sagte Unterberger. Sie verdienen laut Unterberger ein Drittel weniger als ihre männlichen Kollegen und sind in Spitzenpositionen noch immer untervertreten. Deshalb sei es umso wichtiger sie auf ihre Rechte in Sachen Mutterschaft zu informieren, unterstrich die Präsidentin des Landesbeirats für Chancengleichheit.

In diesem Sinne hat der Landesbeirat für Chancengleichheit das neue Infoblatt zum Mutterschutz erstellen lassen. Es ist das zweite Infoblatt aus der Reihe „Frau und Arbeit“ und für Frauen mit Kind eine unerlässliche Orientierungshilfe.

„Beginnend bei der Schwangerschaft bis hin zur Elternzeit, Adoption und Pflege enthält das Faltblatt in einfachen Worten beschrieben alles Wichtige, was Frauen wissen sollten“, erklärte Ulrike Egger von der Arbeitsgruppe „Frau und Arbeit“, die das Faltblatt konzipiert hat.

Im Faltblatt ist beispielsweise beschrieben, welche Arbeiten für Schwangere verboten sind wie etwa das Heben über fünf Kilogramm. Es wird erklärt, wann Frauen die Mutterschutzfrist vorziehen können, und dass werdende Mütter Anrecht auf bezahlte Freistellungen für die Vorsorgeuntersuchungen haben. Erläutert wird auch, welche Möglichkeiten die Mütter in der Privatwirtschaft, im Staatsdienst und in der lokalen öffentlichen Verwaltung haben, nach der Mutterschutzfrist haben, von der Arbeit freigestellt zu werden, wie etwa die Elternzeit oder den Wartestand. Ebenso gibt es Hinweise für die Eltern, die ein Kind adoptiert oder in Pflege genommen haben. Daneben gibt es Informationen über die täglichen Ruhepausen (Stillpausen), die arbeitenden Frauen im ersten Lebensjahr des Kindes gewährt werden müssen, sowie über Freistellungen, wenn das Kind krank wird. In jeweils einem eigenen Abschnitt wird auch auf den Entlassungsschutz und Kinder mit Behinderung eingegangen. Tipps gibt es auch für selbstständig Erwerbstätige, Frauen in der Lehre, Frauen mit keinem versicherten Arbeitsverhältnis, Frauen mit befristetem Arbeitsvertrag, Hausangestellte, Saisonbeschäftigte oder Arbeitslose.

Die nützliche Informationsschrift, deren Inhalt jede Frau kennen sollte, ist im Frauenbüro im Frauenbüro, Crispistraße 3, in Bozen (Rufnummer: 0471 411180) kostenlos erhältlich. Das Faltblatt wird in Kürze auch ins Internet gestellt.

SAN

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