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Beschlüsse der Landesregierung vom 5. Februar 2007

LPA - Mit den Einwanderern in Südtirol hat sich die Landesregierung heute, 5. Februar 2007, wiederum ausführlich befasst. Im Zentrum des Interesses standen diesmal die Zuwendungen für Einwanderer im sozialen Bereich. Wie Landeshauptmann Durnwalder unterstrich, gingen 2005 nur 5,06 Prozent der Sozialleistungen an Nicht-Eu-Bürger. Deshalb sei keine Gesetzesänderung geplant, sagte Durnwalder. Befasst hat sich die Landesregierung auch mit dem Steuerförderalismus. Hier gelte es für die Provinzen und Regionen mit Sonderstatut getrennt zu verhandeln, betonte der Landeshauptmann.

Steuerreform: Getrennte Verhandlungen mit den autonomen Provinzen und Regionen

Über die Steuerreform müsse mit den autonomen Provinzen und Regionen getrennt von den anderen Provinzen und Regionen verhandelt werden, kam die Landesregierung heute bei der Diskussion über die anstehende Steuerreform auf einen gemeinsamen Nenner. „Zudem sollte dann noch mit jeder einzelnen Region getrennt verhandelt werden“, erklärte Durnwalder die Richtlinie, auf die sich die Landesregierung geeinigt hat. So wie es derzeit in Sachen Steuerreform aussehe, sollen die Regionen die Steuerhoheit bekommen und es soll Ausgleichszahlungen zwischen den Regionen geben, damit alle gleich gestellt seien, berichtete Durnwalder. „Keinen Unterschied zwischen den Regionen mit Normalstatut und jenen mit Sonderstatut zu machen, ist ungerecht und auch nicht durchführbar. Die Kompetenzen müssen dann anders verteilt werden“ sagte der Landeshauptmann. Auch gegenüber Ministerpräsident Romano Prodi habe er betont, dass die Zuständigkeiten der Provinzen und Regionen mit Sonderstatut beachtet werden müsse, sagte Durnwalder. Finanzlandesrat Werner Frick wird am Mittwoch dieser Woche in Rom für Südtirol an der Staat-Regionen-Konferenz zur Steuerreform teilnehmen und die Forderung des Landes auch vorbringen.

 

Sozialleistungen für Einwanderer bleiben gleich

Die Landesregierung hat sich in den vergangenen Sitzungen mit der Herkunft und Anzahl der Einwanderer in Südtirol befasst sowie mit allgemeinen Problem in Zusammenhang mit der Zuwanderung insbesondere der Beschäftigung der Einwanderer. Heute standen die von Einwanderern beanspruchten Sozialleistungen im Mittelpunkt der Diskussion. Wie Landeshauptmann Durnwalder berichtete, hat das Land 2005 insgesamt 243.462.000 Euro in der Form von Zuwendungen im Sozialbereich an die Bürger im Lande vergeben. „Davon gingen 12,317 Millionen Euro an Einwanderer aus den damaligen Nicht-EU-Ländern – das sind 5,06 Prozent“, präzisierte der Landeshauptmann.

Im Bereich Sozialhilfe für das Lebensminimum haben die Nicht-EU-Bürger 2005 von den rund zwölf Millionen Euro im Landesetat laut Landeshauptmann Durnwalder rund drei Millionen Euro abbekommen. In Prozentsätzen macht dies 25,22 Prozent aus. „Die Tendenz ist steigend, da es durch die immer häufigeren Familienzusammenführungen, bei denen Kinder und Angehörigen ins Land kommen, Abzüge gibt“, erklärte der Landeshauptmann. Gründe für die Bedürftigkeit der Einwanderer seien laut Durnwalder die Tatsachen, dass die Einwanderer meist niederere Arbeiten ausführen, nur die Mindestlöhne erhalten und oft sehr viele Kinder haben. Die Einwanderer können derzeit erst nach fünf Jahren Ansässigkeit Sozialhilfe beziehen. Zuvor bekommen sie nur eine Beihilfe für zwei Monate. „Die Sozialhilfe erst nach zehn Jahren Ansässigkeit zu gewähren, wäre unsozial, denn wenn jemand im Land arbeitet, sollte er auch Hilfe bekommen, damit seine Familie genug zum Leben hat“, sagte der Landeshauptmann.

Was den Sozialdienst (Betreuungsdienste, Dienste für Obdachlose, Frauenhäuser, Beratungsdienste usw.) anbelangt, so gilt die fünfjährige Ansässigkeit nicht als Voraussetzung. „Diese Dienste können nach Bedarf beansprucht werden – meist kommt die entsprechende Zuweisung vom Gericht“, erklärte der Landeshauptmann. Von den 128 Millionen Euro, die 2005 im Landeshaushalt für die Sozialdienste vorgesehen waren, waren 6,6 Millionen Euro Ausgaben für die von den Nicht-EU-Bürgern genossenen Dienste. Das sind 5,19 Prozent.

Bei den Zivilrenten machen die Ausgaben für die Nicht-EU-Bürger im Jahr 2005 gerade einmal 0,6 Prozent und somit 411.000 Euro aus. Im Landesbudget waren dafür insgesamt rund 68 Millionen Euro reserviert.

Bei der Sozialvorsorge, unter die das Kindergeld des Landes und der Region fällt, wurden für die Einwanderer von den zur Verfügung stehenden 34 Millionen Euro rund zwei Millionen Euro ausgegeben, was 6,38 Prozent ausmacht. Für den Bezug dieser Gelder ist die fünfjährige Ansässigkeit Voraussetzung.

„Alles in allem wird im Sozialbereich für die Einwanderer nicht so viel ausgegeben wie vermutet, zumal die Ausgaben bei 5,06 Prozent liegen“, lautet das Fazit von Durnwalder. Die Landesregierung werde im Sozialbereich in Bezug auf die Einwanderer vorerst keine gesetzlichen Änderungen in die Wege leiten, kündigte der Landeshauptmann an. Für den Zugang zu den meisten Leistungen sei die fünfjährige Ansässigkeit als Voraussetzung genug. In den Nachbarländern gäbe es ähnliche Regelungen, sagte Durnwalder. „Die Sozialleistungen für die Einwanderer werden also mehr oder weniger in diesem Umfang erhalten bleiben – allerdings werden einige Durchführungsbestimmungen in Absprache mit den Gemeinden und den Sozialkörperschaften geändert“, unterstrich der Landeshauptmann. Genauer befassen werde sich die Landesregierung auch mit den Familienzusammenführungen, bei denen die Angehörigen ins Land nachgeholt werden können. Es ginge zum einen um das menschliche Bedürfnis, seine Familie bei sich zu haben, zum anderen aber um die Gerechtigkeit, meinte der Landeshauptmann. Ältere Menschen, die nie im Land gearbeitet und Steuern gezahlt haben, könnten nicht ohne weiteres in einem Altersheim auf Kosten der arbeitenden Südtiroler leben, sagte Durnwalder.

Bei den kommenden Sitzungen wird sich die Landesregierung nochmals mit dem Thema Einwanderer befassen und zwar in Bezug auf den Wohnungsbereich und die Schule.

 

20 Laureatsstudiengänge am Konservatorium

Im Musikkonservatorium „Claudio Monteverdi“ in Bozen soll es laut Beschluss der Landesregierung künftig 20 Laureatsstudiengänge (lauree di primo livello) geben. Musikbegeisterte haben somit die Möglichkeit, die Studiengänge „Blockflöte“, „Cembalo“, „Flöte und Klarinette“, „Gesang“, „Gitarre“, „Harfe“, „Horn“, „Klavier“, „Komposition“, „Oboe und Fagott“, „Orgel“, „Schlagzeug“, „Trompete“ und „Posaune, Violine, Bratsche, Violocello und Kontrabass“ zu besuchen.

 

Schnitzerausbildung

Im Bereich der deutschen und ladinischen Berufsbildung wird es wieder einen Lehrgang zur Ausbildung zum Schnitzer geben. Dies hat die Landesregierung heute beschlossen. Die Ausbildung soll zwei Jahre dauern, in St. Ulrich in Gröden abgewickelt werden und insgesamt 1600 Stunden (800 Stunden pro Jahr) umfassen.

 

Neuer Schulkalender

Mehr Freiheiten für die Schulen, wie Landeshauptmann Durnwalder betonte, soll der neue Schulkalender bieten, den die Landesregierung heute beschlossen hat. Das Schuljahr beginnt für die Schüler normalerweise am 10. September und endet am 16. Juni. Hierbei gibt es aber laut Durnwalder einen Spielraum von einer Woche. „So kann die Schule beispielsweise bereits eine Woche früher beginnen und eine Woche früher enden“, erklärte der Landeshauptmann. Insgesamt muss es aber an 34 Unterrichtswochen pro Jahr geben. Die didaktische Tätigkeit beginnt für die Lehrer am 1. September und endet am 30. Juni. Die Schulräte beschließen nach Anhörung des Lehrerkollegiums und des Elternrats (in Oberschulen auch des Schülerrats), ob für die gesamte Schule, für einzelne Schulstellen oder Klassenzüge der Unterricht an fünf oder sechs Tagen in der Woche stattfindet. „Generell geht die Tendenz hin zur Fünftagewoche, weil die meisten Eltern am Samstag mehr Zeit für ihre Kinder aufbringen können, als unter der Woche“, sagte Durnwalder. Allerdings müssten die Schüler die Stunden dann an den Nachmittagen einholen, meinte der Landeshauptmann. Die Schulen können nicht mehr wie bisher fünf, sondern nur mehr zwei unterrichtsfreie Tage selbst festlegen. Was die Bewertung anbelangt, wird das Schuljahr in zwei Abschnitte (Semester) eingeteilt. Der neue Kalender gilt für die Grund-, Mittel- und Oberschulen sowie für die Berufs- und Fachschulen des Landes und auch für die Kindergärten.

 

207 Millionen Euro Wohnbau

Die Landesregierung hat die Gelder für den Wohnbau bereitgestellt. Es handelt sich dabei um insgesamt 207.321.848 Euro, die einzelnen Bürgern für den Bau, den Kauf, die Sanierung oder die Erschließung von Wohnungen zugewiesen werden.

 

Neuerungen für betriebsinterne Tankstellen

Die Landesregierung hat heute die Durchführungsverordnung im Bereich "Betriebsinterne Tankstellen" angepasst. Unter betriebsinterner Tankstelle versteht man all jene Tankstellen, die auf dem Gelände des Unternehmens ausschließlich für die Betankung des betrieblichen Fuhrparks genehmigt wurden. Dafür muss der Unternehmer einen Fuhrpark mit mindestens fünf Fahrzeugen mit einer Ladekapazität über 3,5 Tonnen haben. Wie Landeshauptmann Durnwalder erläuterte, werden kleinere Transportfahrzeuge mit einer Ladekapazität unter 3,5 Tonnen künftig als eine halbe Einheit, alle übrigen Firmenfahrzeuge als eine Viertel-Einheit gezählt. Angehoben wurde laut Durnwalder auch das Fassungsvermögen von betriebsinternen Tankstellen für die ausschließliche Betankung von Arbeits- und Baumaschinen und zwar von einem Kubikmeter (1000 Liter) auf drei Kubikmeter (3000 Liter). Die Auflagen im Bereich Brandschutz und Umweltschutz müssen weiterhin berücksichtigt werden.

"Die leichten Anpassungen bringen einige Erleichterungen für die Öffnung von betriebsinternen Tankstellen. Neu ist beispielsweise die Abschaffung des Mindestfassungsvermögens und die Einführung eines widimierten Ein- und Ausgangsregisters“, erklärt der zuständige Landesrat Werner Frick. In einer der nächsten Sitzungen wird die Landesregierung über die Liberalisierungsbestrebungen des Staates im Bereich der öffentlichen Tankstellen beraten.

 

Direktoren: 20 Prozent Zulange für Ergebnisse

Was den Bereichsübergreifenden Betriebsertrag anbelangt hat die Landesregierung heute ebenfalls einer Änderung zugestimmt. Für die Führungskräfte soll es nun eine Ergebniszulage von 20 Prozent bezogen auf die Direktorenzulage geben und nicht wie bisher nur 13 Prozent.

SAN

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