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Aktionstag zur Unterstützung der Familien von Schwerbehinderten

(LPA) Morgen (1. Februar) wird staatsweit der erste Tag für die Unterstützung von Familien von Schwerbehinderten begangen. Für die Landesabteilung Sozialwesen Grund genug, auf die Projekte hinzuweisen, die in diesem Bereich in Südtirol laufen.

Derzeit steht ein Gesetzentwurf in der Abgeordnetenkammer zur Diskussion, mit dem die Unterstützung von Familien Schwerbehinderter neu geregelt werden soll. So soll die Pflege eines Schwerbehinderten mit schweren körperlichen Arbeiten gleichgestellt werden. Dies würde wiederum bedeuten, dass den Eltern etwa das Recht zusteht, bis zu 60 Monate Vorruhestand zu erhalten. "Dies wäre eine wesentliche Erleichterung für die Familien und eine Anerkennung ihrer Leistungen", heißt es aus der Landesabteilung Sozialwesen.

In Südtirol versuche man zudem, neue Wege zu gehen, um eine bestmögliche Betreuung von Menschen mit schweren Behinderungen zu ermöglichen, etwa durch ein personengebundenes Budget, das den Betroffenen zur Verfügung gestellt wird. Mit diesem Budget kann sich der Betroffene als Arbeitgeber selbst die Betreuung organisieren, die er braucht.

Auf eine leichtere Arbeitseingliederung zielt dagegen das Projekt "Plus 35", im Rahmen dessen 35 Betriebe finanziell unterstützt werden, damit diese neue Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung schaffen. "Der Weg vom integrierten Kindergarten über die gemeinsame Schule und Ausbildung soll eine natürliche Fortsetzung in einem Arbeitsplatz finden", heißt es in der Stellungnahme. Das Projekt soll, wenn es positiv verläuft, ausgedehnt werden.

Zudem bietet das Land den Eltern Schwerbehinderter konkrete Alltagshilfe in Form von Freizeitaktivitäten und Animation, Beratung, sozialpädagogischer Begleitung aber auch medizinischer Pflege zu Hause. Darüber hinaus gibt es derzeit 13 Wohneinrichtungen mit insgesamt 322 Plätzen für pflegebedürftige Menschen mit Beeinträchtigung, in 14 Wohnheimen können zudem 82 Betroffene aufgenommen werden, denen Betreuer zur Seite stehen. In drei weiteren Einrichtungen gestalten insgesamt 28 Menschen mit Behinderung ihr Leben in größter Autonomie. Dazu kommen 28 Werkstätten, in denen 624 Betroffene Arbeit finden.

Im vergangenen Jahr ist schließlich die Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Abbau der architektonischen Barrieren in Kraft getreten. Dank dieser Regelung sollen entsprechende Hürden in öffentlichen wie privaten Einrichtungen beseitig werden.

chr

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