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Giftgase: Erlangung des Befähigungsnachweises - Anmeldung bis 28. Februar

(LPA) Wer im Rahmen seiner Arbeit Giftgase - etwa Ammoniak, Schwefeldioxyd, Cyanide, Chlor oder Ätylenoxyd - verwendet, muss dafür im Besitz eines entsprechenden Befähigungsnachweises sein. Wer diesen erlangen will, kann sich noch bis 28. Februar zur Prüfung anmelden.

Die Prüfung zur Erlangung des Befähigungsnachweises zur Verwendung von Giftgas wird voraussichtlich Anfang April dieses Jahres stattfinden. Wer daran teilnehmen will, muss den entsprechenden Antrag - versehen mit einer Stempelmarke zu 14,62 Euro - bis 28. Februar im Landesamt für Hygiene und Öffentliche Gesundheit in der Freiheitsstraße 23 in Bozen einreichen. Dem Antrag müssen das vorgesehene ärztliche Zeugnis, zwei auf der Rückseite mit der eigenen Unterschrift versehene Fotos und die Teilnahmebestätigung an den von der Landesabteilung Berufsbildung eigens organisierten Kursen beigelegt werden.

Weitere Informationen gibt's entweder telefonisch im Landesamt für Hygiene und Öffentliche Gesundheit bei Mirella Redi (0471 411746), per Fax (0471 411759) oder im Südtiroler Bürgernetz, und zwar unter der Adresse www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/2306. Aus dem Bürgernetz können auch die Anmeldeformulare heruntergeladen werden.

chr

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