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Aus der ersten Sitzung der Landesregierung 2007

LPA – Das Südtiroler Qualitätszeichen, Fragen des Gesundheitswesens, der Übergang des Konservatoriums „Claudio Monteverdi“ ans Land und die arbeitszeitlichen Vorgaben im Kollektivvertrag des Landespersonals standen im Mittelpunkt der heutigen Sitzung der Südtiroler Landesregierung, der ersten im Jahr 2007.

QUALITÄTSZEICHEN: Einlassung auf Verfassungsgerichtsverfahren

Das Land Südtirol vertritt den Standpunkt, dass sinnvoll und marktstrategisch wichtig ist, das Qualitätszeichen für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse aus Südtirol in verschiedenen Sprachvarianten verwenden zu können, und dass dadurch nicht gegen die Verfassung des Staates Italien verstoßen wird. Aus diesem Grunde beschloss die Landesregierung heute, sich in das vom Ministerrat in Rom beim Verfassungsgericht eingeleitete Verfahren einzulassen.
Das Ministerratspräsidium hatte für das Landesgesetz Nr. 12 vom 22. Dezember 2005, das die Verwendung des Qualitätszeichens regelt, die Frage der Verfassungsmäßigkeit aufgeworfen. Beanstandet wurde die rein deutschsprachige Verwendung des Qualitätszeichenbegriffs Südtirol. Gemäß Verfassung dürfe man nur von Alto Adige-Südtirol sprechen, auch sei eine Aufteilung des Marktes nach Sprachgruppen verfassungswidrig, wurde beanstandet.
Die Landesregierung wird nun die Rechtsanwälte Roland Riz aus Bozen und Franco Ferrari aus Pavia mit der Vertretung der Interessen des Landes vor dem Verfassungsgericht beauftragen. „Wir werden allerdings auch versuchen, den politischen Weg zu gehen“, erklärte heute Landeshauptmann Luis Durnwalder, „vielleicht gelingt es uns, die Regierung in Rom zur Rücknahme der Beschwerde zu bewegen.“

GESUNDHEITSWESEN: Keine Ticket-Anhebung

„In Südtirol gibt es bereits eine Selbstkostenbeteiligung der Patienten für fachärztliche Leistungen sowie für die Inanspruchnahme des Erste-Hilfe-Dienstes, wir werden daher auf die nun auf gesamtstaatlicher Ebene vorgesehene Einführung neuer Ticket-Zahlungen verzichten“, erklärte Landeshauptmann Durnwalder nach der heutigen Regierungssitzung. Bekanntlich werden durch das neue staatliche Finanzgesetz auf gesamtstaatlicher Ebene Kostenbeteiligungssätze vorgesehen, die bei Inanspruchnahme fachärztlicher Behandlungen bei zehn Euro beziehungsweise jener der „Ersten Hilfe“ zwischen 25 und 50 Euro liegen. Die Landesregierung einigte sich darauf, die bisher in Südtirol geltenden Beteiligungssätze von zwei bis vier Euro je Verschreibung und 15 bis 50 Euro für die unkorrekte Inanspruchnahme von Erste-Hilfe-Leistungen im Krankenhaus auch künftig beizubehalten und nicht anzuheben. Natürlich gelten die Beteiligungssätze nur für Personen, die von der Kostenbeteiligung wegen ihrer wirtschaftlichen Lage oder ihrer besonderen Krankheit befreit sind.

GESUNDHEITSWESEN: Zweisprachigkeitspflicht bleibt

Auch wenn die Stellenpläne des Südtiroler Sanitätsbetriebs nicht ausgeschöpft sind, können die insgesamt 784 mit Werkvertrag Beschäftigten nicht in diese Stellenpläne aufgenommen werden. Ihnen fehlt nämlich eine für diesen Dienst vorgeschriebene Voraussetzung, nämlich der Zweisprachigkeitsnachweis. Nachdem Ende vergangenen Jahres eine Aussprache über die Werkverträge im Sanitätsbetrieb stattgefunden hatte, befasste heute Gesundheitslandesrat Richard Theiner die Landesregierung mit dem Thema. Dabei war man sich einig, dass das Land die Mitarbeiter im Gesundheitsbetrieb beim Spracherwerb durch kostenlose Sprachkurse unterstützen wolle, die aber außerhalb der Arbeitszeit zu besuchen seien. Das Abschlussdiplom der Fachhochschule für Gesundheitsberufe können nicht als Ersatz des Zweisprachigkeitsnachweises gelten. Anerkannt werden soll – so befand heute die Landesregierung – die im prekären Arbeitsverhältnis gesammelte Berufserfahrung, sofern sie mindestens fünf Jahre umfasst. In diesem Falle soll sie Punkte bei etwaigen Wettbewerben bringen. Derzeit sind im Sanitätsbetrieb Südtirol 684 Ärzte oder Ärztinnen sowie Krankenschwestern und Krankenpfleger mit Werkvertrag angestellt, hinzu kommen rund hundert Krankenschwestern die über Genossenschaften Dienst im öffentlichen Gesundheitswesen versehen. 

KONSERVATORIUM ZUM LAND

Nachdem im vergangenen Jahr mit einer Durchführungsbestimmung der Weg für den Übergang des Konservatoriums „Claudio Monteverdi“ in Bozen vom Staat zum Land rechtlich geebnet worden war, hat die Landesregierung heute auf Vorschlag von Bildungslandesrat Otto Saurer die Übernahme dieser Zuständigkeit beschlossen. Der Übergang soll nun durch eine Arbeitsgruppe (in der alle Bildungseinrichtungen vertreten sind) und einen Koordinator vorbereitet werden. Ihre Aufgabe wird es vor allem sein, das Konservatorium in die bestehende Bildungs- und Kulturlandschaft einzubauen. Während das Verwaltungspersonal des Konservatoriums zum Land übergeht, wird der Lehrkörper weiterhin Staatspersonal bleiben; dabei sollen ähnliche Regelungen wie im Schul- beziehungsweise Universitätsbereich angewandt werden. Voraussichtlich wird der Übergang des Konservatoriums in durch ein eigenes Landesgesetz geregelt werden. Ziel des Landes ist es, bis Herbst die Voraussetzungen zu schaffen, dass das Konservatorium als Hochschuleinrichtung geführt werden kann.

LANDESPERSONAL: Arbeitszeitvertrag

Über die Neugestaltung des Arbeitszeitvertrags für die Landesbediensteten hat die Landesregierung ausführlich und im Detail diskutiert. Dabei wurde die gewerkschaftliche Forderung des arbeitsfreien Freitagnachmittags von der Hand gewiesen. Ein Ja gab es hingegen zur Verkürzung der mittäglichen Pflichtpause von einer Stunde auf 30 Minuten. Einer Verkürzung der Kernzeit (Kernzeit ist im Unterschied zur Gleitzeit jene Zeit, zu der alle Arbeitskräfte anwesend sein müssen) von derzeit 16.30 auf 16.15 Uhr wurde von der Landesregierung mehrheitlich abgelehnt. Keine Zustimmung fanden außerdem die Forderungen nach einer Überstundenpauschale zu Beginn des Arbeitsjahres sowie die Einrichtung von Zeitkonten für Überstunden über zwei Jahre hinweg. In der Landesverwaltung soll es – im Sinne der heutigen Entscheidung der Landesregierung – weiterhin Telearbeit sowie neue Formen der Teilzeitarbeit geben: Während bisher 50 und 75 Prozent Teilzeitarbeit möglich war, soll demnächst 50, 60 und 80 Prozent Teilzeit gearbeitet werden können. „Jedenfalls müssen es mehr als 50 Prozent sein, wobei die Teilzeitstellen nicht mehr als 30 Prozent des Stellenplans ausmachen dürfen“, so der Landeshauptmann bei der Montagspressekonferenz. Das so genannte Sabbat-Jahr, das es für Lehrpersonen bereits gibt, soll auch im Landesbetrieb für einzelne Berufsbilder vorgesehen werden. Dafür – so kündigte der Landeshauptmann an – soll eine eigene Richtlinie erarbeitet werden.

KINDERÄRZTE: Ja zu Kollektivvertrag

Grünes Licht gab die Landesregierung heute auch für den Entwurf zum neuen Kollektivvertrag der Vertrauenskinderärzte. Dieser Arbeitsvertrag war im Jahr 2000 zuletzt erneuert worden. Mittlerweile wurde eine Inflation von 14,8 Prozent erhoben, die im neuen Vertrag berücksichtigt werden muss. Vorgesehen sind in dem zwischen den Gewerkschaften und der Landesagentur für Kollektivverhandlungen ausgehandelten Vertragsentwurf zusätzliche fünf bis neun Euro je Versichertem und Jahr, wenn sich mehrere Ärzte zusammenschließen. Die Mehrkosten für das Land bezifferte der Landeshauptmann mit 300.000 Euro. In Südtirol gibt es derzeit 51 vertragsgebundene Kinderärzte.

ARBEITERWOHNHEIME

Den Stand der Bauprogramme für die so genannten Arbeiterwohnheime hat die Landesregierung heute überprüft. Am größten ist der Bedarf in Bozen, wo bereits Einrichtungen mit 252 Betten zur Verfügung stehen und an einem weiteren Heim mit 58 Betten gebaut wird. Insgesamt werden allerdings 550 Betten benötigt. Die fehlenden 240 Betten sollen – laut LH Durnwalder – entweder im ehemaligen Hotel Schwefelbad oder im Bereich einer neuen Wohnbauzone geschaffen werden. Für Meran wurde der Bedarf auf 186 beziffert, 146 davon bestehen bereits oder sind in Planung, so dass weitere 40 zu schaffen sind. Kein Bedarf wurde bisher für die beiden Stadtgemeinden Brixen und Bruneck angemeldet. 

ASTAT: Programm 2007

Das Landesstatistikinstitut hat auch im soeben angelaufenen Jahr 2007 viel vor: Das Jahresprogramm 2007 und das Mehrjahresprogramm 2007-09 wurden heute von der Landesregierung genehmigt. Neben den zahlreichen Untersuchungen und Erhebungen, die das ASTAT im Auftrag des staatlichen ISTAT in Südtirol durchführt, stehen eine Reihe lokaler Erhebungen auf dem Programm. Darunter finden sich Erhebungen die periodisch durchgeführt werden und andere, die neu sind: zum Beispiel der „Social Survey 2006“ mit Medienanalyse, Untersuchungen der Kaufgewohnheiten oder der Auswirkungen der Sprachkenntnisse auf die Beschäftigungsfähigkeit oder Umfragen zur Pässemaut und zur „Aktion Verzicht“. Einen Schwerpunkt in der Tätigkeit des ASTAT wird auch die Beobachtung der Preisentwicklung und die Preisvergleiche auf Euregio-Ebene einnehmen.

LANDWIRTSCHAFT: Land schießt vor

Das Land Südtirol wird rund 13.000 landwirtschaftlichen Betrieben Eu- beziehungsweise staatliche Zuschüsse für die Jahre 2005 und 2006 vorschießen. Es handelt sich dabei um 33 Millionen Euro, die von den zuständigen Stellen in Brüssel und Rom zugesagt, aber bis dato noch nicht ausbezahlt worden sind. Für das Land Südtirol bedeutet das – wie LH Durnwalder vorrechnete – einen Verlust an Zinsen von 700.000 bis 800.000 Euro (siehe auch PM 91).

STRATEGISCHE UVP

Das Land Südtirol passt die Landesgesetzgebung über die Umweltverträglichkeitsprüfung an die entsprechenden europäischen Richtlinien an. Auf Vorschlag von Landesrat Michl Laimer wurde heute der Gesetzentwurf "Umweltprüfung für Pläne und Projekte" genehmigt, in dem die von der EU vorgegebenen Plan- und Projektprüfungen vorgesehen werden. "Beispielsweise werden UVPs künftig schon bei der Genehmigung von Bauleitplänen durchgeführt", so der Landeshauptmann, nach dessen Worten es aber bei der Verfahrensabwicklung keine großen Neuigkeiten geben wird. Der von der Landesregierung genehmigte Entwurf geht nun an den Landtag zur weiteren Behandlung.

jw

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