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Neuerungen bei Mitteilung von Arbeitsverhältnissen

LPA - Wichtige Neuerungen für Arbeitgeber und Betriebe bringt das staatliche Finanzgesetz 2007 für die Mitteilung von Arbeitsverhältnissen mit sich. Seit 1. Jänner 2007 sind zu den bisherig meldpflichtigen Beschäftigungsformen noch neue dazugekommen. Dies teilt die Landesabteilung Arbeit mit.

Zusätzlich zu den bisherig meldpflichtigen Beschäftigungsformen sind von den Betrieben seit 1. Jänner 2007 weitere Formen der Landesabteilung Arbeit mitzuteilen und zwar selbständige Arbeit in der Form von kontinuierlicher und koordinierter Mitarbeit oder Projektarbeit sowie die selbstständige Arbeit von arbeitendem Genossenschaftsmitgliedern oder von arbeitenden stillen Gesellschaftern. Zu melden sind zudem Ausbildungs- und Orientierungspraktika sowie jede andere mit diesen Praktika gleichgestellten Arbeitserfahrungen.
In Südtirol sind bis auf weiteres – im Gegensatz zum übrigen Staatsgebiet – alle Mitteilungen (Beginn, Umwandlung, Verlängerung, Beendigung) innerhalb von zehn Tagen zu tätigen.

SAN

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