News / Archiv

News

Aufenthaltsverträge für Nicht-EU-Ausländer: Vidimierung entfällt

LPA - Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern teilt die Landesabteilung Arbeit mit, dass ab kommendem Montag, 11. Dezember 2006 die Aufenthaltsverträge („contratto di soggiorno“) nicht mehr von der Landesverwaltung vidimiert werden müssen.

Bisher mussten die Aufenthaltsverträge für Nicht-EU-Ausländer bei einem Arbeitsvermittlungszentrum des Arbeitsservice vidimiert werden. Stattdessen ist der Aufenthaltsvertrag mit Einschreiben dem Arbeitsservice in Bozen, Leonardo-da-Vinci-Straße 7, zu übermitteln. Die Bestätigung des Einschreibens, mit der die Zusendung des Aufenthalts-Vertrages an den Arbeitsservice nachgewiesen wird, ist mit dem Gesuch um die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung über die Post an die Quästur zu schicken.

Weitere Auskünfte erteilt das Arbeitsservice in Bozen bzw. außerhalb von Bozen die Arbeitsvermittlungszentren des Landes.

ohn

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap