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Stichprobenkontrollen zu den ladinischen Kulturbeiträgen 2005

LPA - Wie vom Gesetz vorgesehen werden sechs Prozent der Empfänger der ladinischen Kulturbeiträge vom Jahr 2005 mittels Stichprobenkontrollen genauer überprüft. Um welche Begünstigten es sich handelt, wird bei einer öffentlichen Sitzung am 12. Dezember 2006, in der ladinischen Kulturabteilung in Bozen ermittelt.

Im Sinne des Artikels 5 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993 müssen sechs Prozent der durch die ladinischen Kulturbeiträge Begünstigten einer Stichprobenkontrolle unterzogen werden. Welche Gesuchssteller hinsichtlich der Kulturbeiträge für das Jahr 2005 genauer kontrolliert werden, wird am 12. Dezember 2006, um 15 Uhr bei einer öffentlichen Sitzung in der ladinischen Kulturabteilung, Bindergasse 29, in Bozen ermittelt. Das Sitzungsprotokoll kann im Sekretariat der ladnischen Kulturabteilung eingesehen werden. Auf Anfrage wird es Interessierten auch per Post übermittelt.

SAN

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