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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 20. November

(LPA) Um die neuen Regelungen zur Ansiedlung von Dienstleistern in den Gewerbezonen ging es heute (20. November) in der Sitzung der Landesregierung. Daneben haben Landeshauptmann und Landesräte eine ganze Reihe von Themen angesprochen, darunter die Anerkennung von Ausbildungswegen für die Lehrberufe oder die Kollektivverträge für Schuldirektoren und Führungskräfte des Landesbetriebs.

Gewerbezonen: Neue Regelungen für Dienstleister, Wohnungen und Detailhandel

In die Zielgerade biegt die Landesregierung in Sachen Entwurf für das neue Raumordnungsgesetz. Heute ging es dabei vor allem um die Gewerbegebiete und darin um die Dienstleister und die Dienstwohnungen. "Wir haben es heute nicht geschafft, alle Punkte zu besprechen, die die Gewerbegebiete betreffen, werden in der kommenden Sitzung aber mit der Diskussion fortfahren", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.

Was heute bereits geklärt worden ist, ist die Regelung der Ansiedlung von Dienstleistern. Der Entwurf des neuen Raumordnungsgesetzes wird demnach das Gebot aufheben, wonach Dienstleister nur ab dem zweiten Stock von Gebäuden in Gewerbegebieten untergebracht werden dürfen. Dies soll aber die einzige Erleichterung bei der Ansiedlung von Dienstleistern in Gewerbegebieten sein. "Wir haben in den letzten Jahren einen Trend beobachtet, wonach viele Dienstleister unsere Zentren verlassen und sich - aus finanzielle aber auch verkehrstechnischen Gründen - in den Gewerbegebieten niederlassen", so Durnwalder. "Dies ist eine Entwicklung, die nicht in unserem Sinne ist."
Aus diesem Grund wird der Gesetzentwurf eine Regelung enthalten, mit der der Anteil der Dienstleister in Gewerbegebieten gesenkt werden soll. Galten bisher noch Höchstgrenzen von 50 Prozent (in Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern) bzw. 30 Prozent (in kleineren Gemeinden), sollen in Zukunft Grenzen von 40 bzw. 25 Prozent gelten.
"Dies ist der Teil, den wir per Gesetz regeln werden, innerhalb dieser Grenzen haben die Gemeinden allerdings noch einigen Gestaltungsspielraum", so der Landeshauptmann. Demnach können die Gemeinden in den Durchführungsplänen auch Grenzen für den Dienstleistungs-Anteil festlegen, die unter den oben genannten liegen. "Falls die Gemeinde im Plan keinen Anteil für Dienstleistungen vorsieht, dürfen auch keine Dienstleister angesiedelt werden, falls überhaupt kein Durchführungsplan gemacht wird, gilt als Obergrenze für Dienstleister ein Anteil von 15 Prozent", erklärte heute Landeshauptmann Durnwalder.

Neu geregelt werden soll auch der Detailhandel in Gewerbegebieten, der für Baumaterialien, Möbel, Autos und Getränke erlaubt ist. Waren bisher etwa zwei Lizenzen notwendig, um Möbel und Baumaterialien zu handeln, soll in Zukunft eine einzige ausreichen: Möbel und Baumaterialien werden zu einer einzigen Warenkategorie zusammengelegt. Darüber hinaus wird auch die Fläche für den Detailhandel ausgedehnt. Galten bisher 2500 Quadratmeter als Maximum, soll es zukünftig zwei Kategorien geben. Für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern wird - ebenso wie für Bezirkshauptorte - eine Obergrenze von 5000 Quadratmetern gelten, für die kleineren Gemeinden eine Höchstfläche von 3500 Quadratmetern. "Mit dieser Erhöhung kommen wir den Bedürfnissen von Handel und Kunden entgegen, nachdem gerade eine kundengerechte Darstellung der Ware immer mehr Platz beansprucht", so Handelslandesrat Werner Frick, von dem der Entwurf für diesen Teil des neuen Raumordnungsgesetzes stammt.

Restriktiver gehandhabt werden soll auch die Regelung zur Errichtung von Dienstwohnungen in Gewerbegebieten. "Wir haben feststellen müssen, dass so manch ein Unternehmer nicht eine Dienstwohnung für seinen Betrieb errichtet hat, sondern ein Wohnhaus im Gewerbegebiet, in dem er auch seinen Betrieb untergebracht hat", so Landeshauptmann Durnwalder.
Um diesem Missbrauch der geltenden Bestimmungen einen Riegel vorzuschieben, sollen - geht es nach der Landesregierung - die Unternehmer in Zukunft nachweisen müssen, dass die Errichtung einer Dienstwohnung für die Führung des Betriebs notwendig ist. "Auch soll ein bestimmtes Verhältnis zwischen der Fläche des Betriebs und der Fläche der Dienstwohnung festgeschrieben werden", so Durnwalder. In einer eigenen Durchführungsverordnung zum Gesetz soll außerdem geregelt werden, wer in den Gewerbegebieten eine Dienstwohnung in welcher Größe errichten darf.
Auch die Gemeinden haben in Zukunft einen bestimmten Einfluss auf die Dienstwohnungen. Im Durchführungsplan können sie festlegen, wo Wohnungen errichtet werden dürfen und wo nicht. "Und schließlich wollen wir Betrieb und Dienstwohnung in Zukunft als untrennbare Einheit ansehen, etwa wie einen geschlossenen Hof", erklärte heute der Landeshauptmann. Wird der Betrieb also abgetreten, wechselt automatisch auch die Dienstwohnung ihren Besitzer.

Noch im Dezember will die Landesregierung den Entwurf für das neue Raumordnungsgesetz ausdiskutiert haben, um diesen dann dem Landtag zur Genehmigung weiterzuleiten.


Methantankstellen: Netz wird enger

Das Netz der Methantankstellen in Südtirol soll enger werden. Dies hat die Landesregierung heute beschlossen. Demnach können in den einzelnen Bezirken zusätzlich je drei neue Lizenzen zur Eröffnung einer solchen Tankstelle ausgegeben werden, auch wenn damit die geltenden Abstandsregelungen für "normale" Tankstellen etwa nicht eingehalten würden. "In den Bezirken Pustertal und Überetsch, wo wir die größte Nachfrage haben, kann noch eine vierte solche Tankstelle öffnen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder.
Was die Autobahn betrifft, so soll dort die Regelung gelten, dass Tankstellen, die größere Umbauten vornehmen, dazu gezwungen werden, auch eine Methanzapfsäule zu errichten. "Damit wird sichergestellt, dass Autos auch auf der Autobahn mit Methan betankt werden können", so Durnwalder.
Schließlich hat die Landesregierung heute noch Vorteile für Autos ins Auge gefasst, die zwar in die Abgasklasse Euro 0 fallen würden, nachträglich aber mit einer Gasanlage ausgestattet worden sind. Diese dürfen nicht nur auch während der Zeiten fahren, in denen ansonsten das vorbeugende Fahrverbot gilt, sondern sollen auch steuerlich entlastet werden. "Sie sollen nicht in die Steuerklasse fallen, die für Euro-0-Fahrzeuge gelten wird, sondern behandelt werden, als handle es sich um Autos der Abgasklasse Euro 3", erklärte heute Landeshauptmann Durnwalder. Diese Regelung soll ins Finanzgesetz eingebracht werden.


Kollektivverträge für Schuldirektoren und Führungskräfte

Über den Fortgang der Verhandlungen rund um den Kollektivvertrag der Schuldirektoren und den bereichsübergreifenden Vertrag der Führungskräfte des Landesbetriebs ist die Landesregierung heute detailliert informiert worden. Ihr lagen demnach sowohl die Vorschläge und Forderungen der Gewerkschaften vor, wie auch diejenigen der Landesagentur für Kollektivvertragsverhandlungen. "Wir haben uns alle Vorschläge genauestens angesehen, manch einen angenommen, andere abgelehnt", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute nach der Sitzung der Landesregierung. So wurde der Vertragsagentur ein Leitfaden für den Abschluss der Verhandlungen an die Hand gegeben. "Ich bin überzeugt, dass wir in beiden Bereichen einem Ergebnis ziemlich nahe sind", so Durnwalder.


Tag des Ehrenamts am 2. Dezember

Am 2. Dezember wird der Internationale Tag des Ehrenamts begangen. "Das Ehrenamt hat gerade für uns und unsere Gesellschaft eine enorme Bedeutung, weshalb wir diesen Anlass nutzen möchten, um den ehrenamtlich Arbeitenden zu danken, gleichzeitig aber auch jungen Menschen das Ehrenamt näher zu bringen", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Aus diesem Grund wird am Tag des Ehrenamts im Bozner Stadttheater ein großes Fest organisiert und ein Konzert stattfinden. Nicht zuletzt werden vier verdiente Persönlichkeiten aus dem Bereich des Ehrenamts ausgezeichnet, und zwar je einer jeder Sprachgruppe sowie ein Jugendlicher.


Anerkennung von Bildungsguthaben für Lehrberufe

Um die Durchlässigkeit im Südtiroler Schulwesen zu garantieren, damit also sicherzustellen, dass Schüler etwa von einer Oberschule an eine Berufsschule wechseln können, hat die Landesregierung heute die Bildungsguthaben festgelegt, die den Neo-Berufsschülern nach dem Besuch von Oberschulen angerechnet werden können.
Demnach ist für den Abschluss von drei Klassen einer Oberschule ein Bildungsguthaben von sechs bis zwölf Monaten Lehrzeit vorgesehen, für den Abschluss von vier Klassen gar zwölf bis 18 Monate. Schließt jemand eine Oberschule ab und wechselt dann in einen Lehrberuf, so muss dieser noch ein Lehrjahr absolvieren, ist aber vom Berufsschulunterricht befreit. Wird die zweite Klasse einer Berufsfachschule abgeschlossen, werden zehn Monate Lehrzeit als Bildungsguthaben angerechnet, der Abschluss einer dreijährigen Fachschule für Landwirtschaft wird unter bestimmten Voraussetzungen als erstes Jahr der Lehrlingsausbildung angerechnet.


Forschungsprojekte an der Eurac finanziert

Vier besondere Forschungsprojekte wird die Landesregierung an der Europäischen Akademie (Eurac) mit einem Beitrag von 750.000 Euro finanzieren. Im ersten Projekt geht es um die weitere Erforschung erneuerbarer Energiequellen, einen Bereich also, "in dem wir in Südtirol bereits über ein gewisses Know how verfügen, den wir also weiter zu erforschen gedenken", so Landeshauptmann Luis Durnwalder. Das zweite Projekt befasst sich mit der Erforschung der Zweisprachigkeit und geht diesen Bereich vor allem vom sprachwissenschaftlichen und sozialpsychologischen Gesichtspunkt aus an.
Projekt Nummer drei ist die Fortsetzung des bereits erfolgreichen Forschungsfeldes zur genetischen Medizin, zur Erforschung der Grundlagen der wichtigsten genetischen Krankheiten. Der vierte Projekt befasst sich schließlich mit der Erdbeobachtung und damit mit der Erfassung von Phänomenen wie der Landnutzung oder der Folgen der Klimaveränderungen etwa in der Vegetation, dem Ausmaß von Gletschern oder den dadurch drohenden Naturgefahren.


Winterschlussverkauf ab 8. Jänner

Ab 8. Jänner wird in Südtirol der Winterschlussverkauf beginnen. Was heuer neu ist: Der Schlussverkauf beginnt an diesem Tag nicht nur in unserem Land, sondern auch im Trentino und im Veroneser Raum. Aufgrund der Probleme, die die unterschiedlichen Termine in den Vorjahren mit sich gebracht haben, hat man in diesem Jahr die Abstimmung zwischen den beteiligten Institutionen und Ländern gesucht, sodass der Schlussverkauf "mehr oder weniger" (Landeshauptmann Luis Durnwalder) in allen Gebieten zur gleichen Zeit beginnt, sprich: am 8. Jänner, und gleich lange dauert, sprich: bis zum 17. Februar.
Ausnahmen gibt es wie gewohnt in den Tourismusgemeinden, etwa in Tiers, Kastelruth und den Grödner Gemeinden, in denen der Winterschlussverkauf von 10. Februar bis 24. März dauert, in Sexten und den Gadertaler Gemeinden (10. Februar bis 24. März) sowie auf dem Reschen und in St. Valentin a.d.H. (10. März bis 31. März) sowie in Stilfs und Kurzras (26. März bis 30. April).


Alkohol und Jugendliche: Arbeitsgruppe eingerichtet

Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Experten des Landes aus den Bereichen Schule, Familie, Jugend und Soziales sollen sich des Problems ständig steigenden Alkoholkonsums bei Jugendlichen annehmen. "Wir hoffen, dass diese Arbeitsgruppe uns neue Vorschläge vorlegen wird, wie wir das Phänomen bekämpfen können, denn das Problem besteht - und es ist kein kleines", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Mit weiteren Verbote, so ist der Landeshauptmann überzeugt, könne man diesem Problem nicht Herr werden, vielmehr müssten wohl auch die Erwachsenen mit gutem Beispiel voran gehen: "Wenn wir vormachen, dass zu jeder Feier der Alkohol gehört und man nur durch Alkohol gute Stimmung verbreiten kann, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn sich die Jugendlichen gleich verhalten", so Durnwalder.


Marling: Umwidmung des Ex-Troyerareal abgelehnt

Auf dem ehemaligen Troyerareal in Marling kann kein Einkaufszentrum errichtet werden. Die Landesregierung hat den Beschluss der Gemeinde Marling abgelehnt, das Areal zunächst in eine Wohnbauzone und danach in eine Dienstleistungszone umzuwidmen. Landeshauptmann und Landesräte sind damit dem Gutachten der Raumordnungskommission gefolgt, das negativ ausgefallen war.


Pendlerzulage in Höhe von 356.000 Euro

Einen Betrag von 356.000 Euro hat die Landesregierung heute an insgesamt 800 Pendler ausgeschüttet.

chr

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