News / Archiv

News

Zivilinvalidität: Neue Berechnung des Einkommens der Teilinvaliden

(LPA) Seit Oktober steht die Einkommensberechnung der Teilinvaliden, die in den Genuss einer Zivilinvalidenrente kommen wollen, auf neuen Beinen. Das Landesamt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden zeigt, wie's geht.

Grundsätzlich gilt, dass die vorgesehene Einkommensgrenze von derzeit 4089,54 Euro, berechnet auf das jährliche Bruttoeinkommen, nicht überschritten werden darf, wenn man in den Genuss einer Zivilinvalidenrente kommen will. Allerdings wird das Einkommen aus Arbeit der Teilinvaliden durch die neue Berechnung um die Hälfte reduziert.

Wenn also ein fiktiver Herr Mustermann ein jährliches  Einkommen aus Arbeit von 8000 Euro hat, das aus einer selbständigen Tätigkeit oder aus einer Tätigkeit als Angestellter stammt, dann fließt dieser Betrag in die Berechnung des Einkommens nur zur Hälfte ein. In diesem Fall würden 4000 Euro in die Rechnung einfließen, anhand derer man feststellt, ob jemand über oder unter der Einkommensgrenze liegt. Sollte Herr Mustermann also kein weiteres Einkommen haben, würde er in diesem Fall Anspruch auf die Teilinvalidenrente haben, weil sein Einkommen unter der genannten Grenze liegt.

In die Berechnung des Jahresbruttoeinkommens fließt allerdings nicht nur das Einkommen aus Arbeit ein. Berücksichtigt wird vielmehr das persönliche jährliche versteuerbare Einkommen, das sich etwa aus dem Gehalt, aus Mieteinnahmen, Häusern o.ä. zusammensetzt. Zu beachten ist, dass nur das Einkommen aus Arbeit für die Berechnung um die Hälfte reduziert wird, alle anderen Einkommen aber zu hundert Prozent in die Rechnung einfließen.

Die Regelung ist eine der Maßnahmen im Kampf gegen die Armut und soll Teilinvaliden die Möglichkeit geben, einer Arbeit nachzugehen, gleichzeitig aber auch weiterhin eine Rente beziehen zu können. Als Teilinvalide gilt übrigens nur, wer von der zuständigen Ärztekommission als Invalide anerkannt wurde.

Für weitere Informationen können sich Interessierte an das Landesamt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden wenden (Freiheitsstraße 23, V. Stock, Bozen; Tel. 0471 411720 bzw. 0471 411721; Web: www.provinz.bz.it/sozialwesen; E-Mail: werner.bonadio@provinz.bz.it).

chr

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap