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Heimatferne: Förderrichtlinien überarbeitet

LPA - Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen für Heimatferne sind überarbeitet worden. Die Landesregierung hat die neuen Richtlinien am vergangenen Montag genehmigt. Rechtskräftig werden die neuen Bestimmungen nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region.

Verschiedene Maßnahmen zugunsten Südtiroler Heimatferner werden von der Landesregierung finanziell gefördert. Grundlage dafür ist ein Gesetz aus dem Jahre 2001 (Nr. 13). Unterstützt wird unter anderem die Tätigkeit der im Ausland tätigen Heimatfernenvereine ebenso wie die Arbeit der Heimatfernenstelle in Südtirol. Vorgesehen sind außerdem auch Reisekostenrückvergütungen für Rücksiedler.

Die Richtlinien zur Förderung der Heimatfernentätigkeit wurden nun in dem für diesen Bereich zuständigen Landesamt für Kabinettsangelegenheiten überarbeitet. Eine wesentliche Neuerung ist, dass künftig nur Heimatfernenorganisationen vom Land Südtirol unterstützt werden können, die in das entsprechende Landesverzeichnis eingetragen sind. Außerdem wurde der Einreichetermin für die Ansuchen um Rückvergütung der Reise- und Transportkosten bei Rücksiedlungen auf den 31. März vorverlegt.

Die Landesregierung genehmigte die neuen Förderrichtlinien am vergangenen Montag, 23. Oktober. Die neuen Bestimmungen treten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.

jw

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