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Internetseiten der Gemeinden müssen zweisprachig sein

(LPA) Präsentieren sich Gemeinden im Internet, so müssen sie dies zweisprachig tun. Dies hält Landeshauptmann Luis Durnwalder in einem Rundschreiben an die Bürgermeister aller Gemeinden fest. "Da sich die Internetseiten an die Allgemeinheit der Bürger wenden, muss es allen ermöglicht werden, in beiden Landessprachen mit der Gemeinde zu kommunizieren", heißt es im Schreiben.

Die entsprechende rechtliche Grundlage, auf die der Landeshauptmann in seinem Rundschreiben verweist, ist die Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut von 1988, die den Sprachgebrauch der öffentlichen Hand regelt. Darin heißt es, dass "der gemeinsame Gebrauch der italienischen und der deutschen Sprache durch die Organe, Ämter und Konzessionsunternehmen für die an die Allgemeinheit der Bürger gerichteten Akte, für die zum öffentlichen Gebrauch bestimmten Einzelakte und für die an mehrere Ämter gerichteten Akte vorgeschrieben" ist. Als "an die Allgemeinheit der Bürger gerichtete Akte" werden wiederum jene verstanden, die "an eine unbestimmte Anzahl von Empfängern gerichtet ist", heißt es im Rundschreiben Durnwalders.

Laut der Auslegung der Landesabteilung Örtliche Körperschaften ist die Kommunikation der öffentlichen Hand über das Internet mit der mündlichen Kommunikation zu vergleichen. Und für diese besteht die Pflicht, sich nach der Sprache des Angesprochenen zu richten. "Da sich die Internetseiten an die Allgemeinheit der Bürger wenden, muss es allen ermöglicht werden, in beiden Landessprachen mit der Gemeinde zu kommunizieren", schreibt der Landeshauptmann in seinem Brief an die Bürgermeister.

Die Schlussfolgerung, die im Rundschreiben gezogen wird, ist demnach eine eindeutige: "Im Sinne dieser Bestimmungen ist somit die Zweisprachigkeit auf den Internet-Seiten der Gemeinden zu gewährleisten", heißt es darin. Dies, "auch wenn es sich großteils bei den wiedergegebenen Informationen nicht um Verwaltungsmaßnahmen bzw. Verwaltungsakte im engeren Sinn handelt".

chr

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