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Steuerbefreiung für Euro 4 und Euro 5

(LPA) Fahrzeuge der Abgasklassen Euro 4 und Euro 5 werden zwei bzw. drei Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Dies sieht ein staatliches Gesetzesdekret vor. "Die neue Regelung findet auch bei uns Anwendung und gilt für alle Fahrzeuge", so Finanzlandesrat Werner Frick.

Die Steuerbefreiung der abgasarmen Fahrzeuge ist nicht nur an die Abgasklasse - also Euro 4 oder 5 - gebunden, sondern auch an eine Reihe weiterer Voraussetzungen, die die Fahrzeuge zu erfüllen haben, heißt es aus dem Ressort von Landesrat Frick. So ist für die zweijährige Steuerbefreiung ein maximaler Kohlenmonoxid-Ausstoß von 140 Gramm pro Kilometer vorgesehen, das neue Fahrzeug darf nicht mehr als 2,6 Tonnen wiegen und über nicht mehr als acht Plätze verfügen. Darüber hinaus muss im Gegenzug ein Fahrzeug der Abgasklassen Euro 0 oder 1 verschrottet werden. Auf drei Jahre wird die Steuerbefreiung für all diejenigen ausgedehnt, deren Neuwagen die genannten Bedingungen erfüllt und dazu nur bis zu 1300 Kubikzentimeter Hubraum aufweist.

Landesrat Frick weist darauf hin, dass - unabhängig von der staatlichen Regelung - in Südtirol auch die hierzulande geltende Kfz-Steuerbefreiung für alle Fahrzeuge mit Partikelfilter, Methan- oder Hybridantrieb aufrecht bleibe. "Erfüllt ein Wagen die Voraussetzung für beide Befreiungen, dann wird die höhere Steuerbefreiung zuerkannt", so Frick. "Eine Kumulierung der Steuerbefreiungen ist nicht möglich."

Was noch nicht feststeht, das sind die Tarife für die Kraftfahrzeugsteuer im kommenden Jahr. "Wir sind dabei zu überprüfen, ob die im italienischen Finanzgesetz vorgesehenen Erhöhungen bei der Kfz-Steuer auch in Südtirol angewandt werden müssen", so Frick.

chr

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