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Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie: Eingriff in regionale Zuständigkeiten

(LPA) Einen verfassungsrechtlich mehr als zweifelhaften Eingriff der Regierung in die Zuständigkeiten der Regionen galt es heute in Rom abzuwehren. "Mit einem Dekret zur Vogelschutz-Richtlinie der EU hatte der Staat im August kurzerhand regionale Bestimmungen außer Kraft gesetzt, ohne sich auch nur mit den Regionen zu beraten", so Landesrat Hans Berger, der heute Südtirols Interessen in Rom vertreten hat.

Grund für den Eingriff war wohl die Eile, in die sich die römische Regierung versetzt sah. Nachdem das Verfassungsgericht die staatliche Regelung zur Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie außer Kraft gesetzt hatte, stand Italien plötzlich ohne entsprechende Regelung da, was Brüssel wiederum dazu bewogen hat, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Um das gesetzliche Vakuum auszufüllen und gleichzeitig das Verfahren in Brüssel zu stoppen, hatte die Regierung Anfang August eiligst ein entsprechendes Dekret erlassen. "Das Problem war, dass mit einem Passus dieses Dekrets explizit alle regionalen Bestimmungen in diesem Bereich außer Kraft gesetzt werden", so Berger heute.

Nachdem nun das Gesetzesdekret in ein Gesetz umgewandelt werden soll, sind die Regionen heute in der Staat-Regionen-Konferenz gegen diese Bestimmung Sturm gelaufen. Mit Erfolg. "Die Regierung hat eingesehen, dass dieser Passus nicht verfassungskonform ist. Sie wird deshalb im Parlament eine Reihe von Änderungsanträgen präsentieren, die garantieren, dass die Kompetenzen der Regionen und autonomen Provinzen respektiert werden, deren Bestimmungen also aufrecht bleiben", so Berger. "Es wird nun unsere Aufgabe sein, über die Annahme dieser Änderungen im Parlament zu wachen."

Das Gesetz ist notwendig, um die zugrunde liegende EU-Richtlinie in staatliches Recht umzuwandeln. Allerdings wird sich das Gesetz darauf beschränken, Mindest-Schutzvorgaben zu definieren, denen sich die Regionen anzupassen haben. "Nachdem die einschneidenden Maßnahmen des Staates, die noch im Dekret vorgesehen waren, mit den Änderungen vom Tisch wären, würde Südtirol keine großen Änderungen vornehmen müssen", so der Landesrat. Bereits absehbar sei, dass es in der Jagdordnung einige Punkte gebe, die wohl angepasst werden müssten. "Die Gefahr einer kompletten Neuordnung der Jagd in den besonderen Schutzgebieten bestünde nach der heutigen Einigung aber nicht mehr", so Berger.

Neben der Jagd seien auch Auswirkungen auf andere Bereiche zu prüfen: "Die Vogelschutz-Richtlinie sieht eine ganze Reihe von Bestimmungen vor, die etwa Seilbahnen, Materialseilbahnen, Skipisten oder Hochspannungsleitungen betreffen", erklärt der Landesrat. Auch in diesen Bereichen wird der Staat allerdings nur Mindestvorgaben formulieren, die Landes-Bestimmungen werden demnach in ihren Grundzügen aufrecht bleiben.

chr

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