News / Archiv

News

Öffentliche Bauten: Neue Vergütungsregelung für freiberufliche Leistungen

LPA - Freiberufler, die im Auftrag der Landesverwaltung planen, projektieren und Bauaufträge durchführen, werden künftig auf der Grundlage neuer Bestimmungen vergütet. Dies beschloss die Landesregierung vor kurzem auf Vorschlag von Bautenlandesrat Florian Mussner, der erklärte: "Damit haben einerseits die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen öffentlicher Verwaltung und Berufskammern ihren Niederschlag gefunden, andererseits wurden die im Sinne des so genannten Bersani-Dekrets die Mindesttarife abgeschafft."

Bei der Vergütung freiberuflicher Leistungen im Planungs- und Bauwesen wird es im Sinne des Beschlusses der Landesregierung künftig Änderungen geben. So fallen im Sinne der staatlichen Notverordnung Nr. 223 vom vergangenen 17. Juni (Bersani-Dekret) die Mindesttarife für freiberufliche Leistungen weg. Gleichzeitig beschloss die Landesregierung eine neue Verteilung der Honoraranteile innerhalb von Planungsgruppen. Demnach wird die Vergütung des Hauptverantwortlichen für Planung und Bau auf Kosten von Projektsteuerer und Sicherheitskoordinator prozentuell angehoben. "Auf diese Verschiebung haben wir uns nach längeren Verhandlungen mit den Berufskammern geeinigt", erklärt der zuständige Landesrat Florian Mussner.

jw

Andere Mitteilungen dieser Kategorie

Tag der Autonomie 2014

Tag der Autonomie 2015

Tag der Autonomie 2016

Tag der Autonomie 2017

Tag der Autonomie 2018

Tag der Autonomie 2019

Tag der Autonomie 2020

Pariser Vertrag

Historiker-Tagung Schloss Sigmundskron – die Referate

 Sitemap