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Aus der Sitzung der Landesregierung vom 11. September 2006

(LPA) Die Novellierung des Raumordnungsgesetzes hat die Landesregierung auf ihrer heutigen Sitzung wieder zwei Stunden lang in Beschlag genommen. Dabei standen in erster Linie die Bestimmungen zum Bauen im landwirtschaftlichen Grün zur Debatte. Dazu gab's einen Bericht zu den Auswirkungen des staatlichen Sparhaushalts, Geld für die Gemeinden und Unterstützung für einen zweisprachigen Offizier der Finanzwache.

Raumordnungs-Novelle: Bauen im landwirtschaftlichen Grün

Bereits seit einiger Zeit widmet sich die Landesregierung intensiv der Neufassung des Raumordnungsgesetzes. Auch heute hat man wieder zwei Stunden lang über Artikel diskutiert, diesmal vor allem über jene, die das Bauen im landwirtschaftlichen Grün regeln. Vorneweg wurde allerdings eine allgemeine Neuerung beschlossen, die all jene betrifft, die ohne gültige Baugenehmigung mit Bauarbeiten beginnen. "Es ging heute darum, die Verantwortung in diesen Fällen festzulegen, und wir haben beschlossen, dass bei fehlender Baukonzession nicht nur der Bauherr, sondern auch die Baufirma, der Bauleiter sowie der Projektant haftbar gemacht werden", so Landeshauptmann Luis Durnwalder in der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.

Was dagegen das Bauen im landwirtschaftlichen Grün betrifft, so wurde heute zunächst festgehalten, dass weiterhin alles gebaut werden dürfe, was für die Herstellung, Verarbeitung und Lagerung landwirtschaftlicher Produkte notwendig sei. "Was - bezogen auf die Hoftypen und -größen - allerdings notwendig ist, werden wir in einer Durchführungsverordnung zum Gesetz definieren und diese den Gemeinden als Leitlinie an die Hand geben", so Durnwalder heute.

Diskutiert wurde heute auch über mögliche Abtrennungen von Kubatur landwirtschaftlicher Wohngebäude. "Diese soll in Zukunft nur noch möglich sein, wenn mindestens 1000 Kubikmeter am Hof verbleiben, damit so Platz für wenigstens zwei Familien - jene der Alt- und der Jungbauern - verbleibt", so der Landeshauptmann. Geht es nach der Landesregierung, so darf außerdem nach Abtrennungen nicht mehr die volle zulässige Kubatur aufgestockt werden. "Wenn etwa ein Vater von den zulässigen 1250 Kubikmeter 400 abtrennt, darf der Sohn nicht um die Aufstockung um eben diese 400 Kubikmeter ansuchen", erklärte heute der Landeshauptmann. Habe der Bestand vor der Abtrennung aber nur 1000 Kubikmeter betragen, dann dürfe um 250 Kubikmeter aufgestockt werden. "Die abgetrennte Kubatur wird in jedem Fall in Abzug gebracht", so Durnwalder.

Auch Aussiedlungen sollen neu geregelt werden. So wird sich im neuen Gesetzentwurf der Passus finden, dass Aussiedlungen landwirtschaftlicher Gebäude aus dem Dorfzentrum nur mehr zulässig sind, wenn im Dorf die Arbeitsgrundlage fehle, die Aussiedlung also notwendig sei, um den Betrieb weiterführen zu können. "Erlauben wir jede Aussiedlung eines landwirtschaftlichen Betriebs aus den Dorfzentren, dann verlieren viele Dörfer auf Dauer ihren Charakter", so Durnwalder heute.
Über die Notwendigkeit einer Aussiedlung (und damit auch über deren Zulässigkeit) soll - geht es nach der Landesregierung - in Zukunft eine Kommission "objektiv und sachlich" entscheiden. Der Kommission wird der Bürgermeister ebenso angehören, wie Fachleute für Raumordnung und Landschaftsschutz sowie ein Agronom. "Die Kommission soll übrigens nicht nur bestimmen, ob jemand aussiedeln darf oder nicht, sondern auch über den zukünftigen Standort entscheiden", erklärte der Landeshauptmann.
Neuerungen in Sachen Aussiedlung sind schließlich auch für die zurückbleibende Wohn- und Wirtschaftskubatur in Sicht. Während bisher nur die Kubatur des Wirtschaftsgebäudes in konventionierte Wohnkubatur umgewandelt werden musste, soll dies in Zukunft auch für die Kubatur des Wohngebäudes gelten.

Strenger regeln will die Landesregierung auch die Verlegung von Gebäuden innerhalb des landwirtschaftlichen Grüns. "Diese ist nur zulässig, wenn objektive Gründe dafür sprechen, etwa wenn ein Haus direkt an der Straße, an einer Bahnstrecke oder in einer Gefahrenzone liegt", so Durnwalder. Für Sonderfälle sei wiederum die oben genannte Kommission aus Bürgermeister, Raumordner, Landschaftsschützer und Agronom zuständig. "Sie wird Fall für Fall zu entscheiden haben", so der Landeshauptmann.

Ein Riegel vorgeschoben werden soll einer Praxis, die bisher zum Tragen kam, wann immer einer Verlegung landwirtschaftlicher Gebäude nicht zugestimmt worden war. In solchen Fällen wurden die Gebäude in einem ersten Schritt abgerissen und erst in einem zweiten Schritt, ein paar Jahre später, wurde um den Wiederaufbau an einem anderen Standort angesucht. "Um die Genehmigung von Abbruch und Wiederaufbau soll in Zukunft gleichzeitig angesucht werden müssen", so Durnwalder.
 
Neuerungen sind schließlich auch für nicht-landwirtschaftliche Gebäude im landwirtschaftlichen Grün in Sicht. Diese konnten bisher - unabhängig vom tatsächlichen Bestand - auf 850 Kubikmeter aufgestockt werden, sofern sie am 24. Oktober 1974 bereits bestanden haben. Eine solche Aufstockung soll in Zukunft nur noch möglich sein, wenn ein Bestand von mindestens 300 Kubikmetern vorhanden war. "So sind wir sicher, dass es sich zumindest um eine Wohnung gehandelt hat und nicht um irgendein Zimmer, in dem ab und zu jemand geschlafen hat", so der Landeshauptmann.


Bericht zum Sparhaushalt des Staates

Einen ausführlichen Bericht zu den in der vergangenen Woche begonnenen Verhandlungen rund um den Anteil der Regionen am Sparhaushalt des Staates hat heute Finanzlandesrat Werner Frick der Landesregierung vorgelegt. Zwar liegen die Vorstellungen der Regierung bisher nur in groben Zügen vor, einige Ausrichtungen kann man allerdings bereits erkennen. "Was bereits so gut wie sicher ist, ist die Tatsache, dass der Landesregierung beim Sparen eine größere Rolle zugewiesen wird", so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute nach der Sitzung. Dies deshalb, weil die Regierung zwar Sparziele festlegen wolle, dabei aber keine genaueren Vorgaben mache. "So soll es auch keine Bereiche mehr geben, die vom Sparzwang ausgenommen werden, wie dies etwa bisher für das Sozialwesen der Fall war", so Durnwalder. Es liege demnach an der Landesregierung, die entsprechenden Schwerpunkte zu setzen.

Was die geforderten Zeichen der "Solidarität" mit anderen, ärmeren Regionen betrifft, so gab's dafür heute eine ganz klare Absage von Seiten des Landeshauptmanns. "Wir werden uns an keiner Umverteilung zugunsten anderer Regionen beteiligen", so Durnwalder, der in diesem Zusammenhang noch einmal klar gemacht hat, dass der verfassungsmäßige Finanzrahmen für Südtirol nicht angetastet werden dürfe. "Die Zuweisung von 90 Prozent der hier erwirtschafteten Mittel steht nicht zur Debatte", so der Landeshauptmann. Dies heiße allerdings nicht, dass sich das Land nicht am gesamtstaatlichen Sparen beteilige: "Wir werden der Regierung anbieten, zusätzliche Kompetenzen zu übernehmen. Die Mittel, die sich der Staat so spart, kann er anderen Regionen zuweisen", so Durnwalder.

Falsch seien jedenfalls Berichte, wonach der staatliche Sparzwang dazu führe, dass die Pflegesicherung nicht eingeführt werden könne. "Das Gesetz zur Pflegesicherung wird gemacht und es wird auch bei veränderten finanziellen Rahmenbedingungen nicht auf der Strecke bleiben", so Durnwalder.


Unterstützung für zweisprachigen Offizier

Einen außergewöhnlichen Beschluss hat die Landesregierung heute zugunsten des Offiziers der Finanzwache, Attilio Elia, gefasst. Elia sei einer der ganz wenigen Offiziere, die perfekt zweisprachig seien und über den Zweisprachigkeitsnachweis A verfügten, erklärte heute Landeshauptmann Luis Durnwalder. Nun soll Elia von Meran nach Bologna versetzt werden, hat dagegen aber Rekurs eingereicht. Ein Rekurs, den nun auch die Landesregierung "ad adiuvandum" vor dem Verwaltungsgericht unterstützen wird. "Wir unterstützen diesen Rekurs, weil wir größten Wert darauf legen, dass im Lande zweisprachiges Personal der Ordnungskräfte, oder allgemeiner: des Staates, zum Einsatz kommen", so Durnwalder heute.

In Zukunft solle auch bereits bei den Ausschreibungen von Stellen im Staatsdienst in Südtirol auf die Zweisprachigkeit besonderer Wert gelegt werden. "Ich könnte mir vorstellen, dass man in Zukunft eigene Stellenwettbewerbe für die Ordnungskräfte in Südtirol ausschreiben könnte", so der Landeshauptmann. Dies auch, weil - seiner Einschätzung nach - die Anzahl der deutschsprachigen Mitarbeiter bei Carabinieri und Polizei rückläufig sei. "Dies kann daran liegen, dass die deutschsprachigen Bewerber bei den gesamtstaatlichen Wettbewerben gegenüber den italienischen Muttersprachlern im Nachteil sind oder bereits bei der Überprüfung der physischen Voraussetzungen ausgesiebt werden", so Durnwalder.


7,5 Millionen Euro für acht Schulbauten

Schulbauten in acht Südtiroler Gemeinden wird die Landesregierung mit Zuweisungen in Höhe von rund 7,5 Millionen Euro unterstützen. Der größte Betrag geht dabei an die Gemeinde Brixen, die mit einem Landesbeitrag von rund 3,37 Millionen Euro die "Coni"-Turnhalle abreißen und wieder aufbauen wird. An die Gemeinde Eppan geht ein Beitrag von knapp über zwei Millionen Euro, mit denen die Mittelschule "Mariengarten" saniert und erweitert wird. Mit den restlichen Beiträgen werden die Gemeinde Branzoll den Bau der Grundschulen vorantreiben, die Gemeinde Brixen die Grundschule "Waldner" in Milland umbauen, Kuens einen neuen Kindergarten und eine neue Grundschule erhalten, in Kurtinig Grundschule und Turnhalle saniert, die Gemeinde Percha die Grundschule Unterwielenbach umbauen und erweitern sowie die Gemeinde Ritten die Grundschule in Lengmoos vergrößern.


35 Gemeinden freuen sich über 3,7 Millionen Euro

Bauvorhaben in 35 Gemeinden werden dagegen von der Landesregierung mit einer Sonderfinanzierung in Höhe von rund 3,77 Millionen Euro bedacht. Über den größten Betrag (516.000 Euro) kann sich dabei die Gemeinde Meran freuen, die damit das Maiser Vereinshaus umbauen wird. 250.000 Euro gehen dagegen an die Gemeinde Villnöß, die den Dorfplatz in St. Magdalena neu gestalten wird.


Umfahrung von Kiens in Bauleitplan eingetragen

In den Bauleitplan der Gemeinde eingetragen hat die Landesregierung heute die Trasse der zukünftigen Umfahrung von Kiens. Die Trasse war im Sommer bei mehreren Lokalaugenscheinen festgelegt worden, die Umfahrung selbst - so die Vorgabe der Landesregierung - dürfe nicht mehr als 30 Millionen Euro kosten, so Landeshauptmann Luis Durnwalder heute bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung.

chr

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