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Ab 1. Oktober Erkennungsausweis für alle Arbeiter auf Baustellen

(LPA) Ab 1. Oktober müssen alle auf Baustellen beschäftigten Arbeiter einen Erkennungsausweis haben. Auf die Bestimmung, die in einem Staatsgesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vorgesehen ist, weist die Landesabteilung Arbeit hin.

Die Bestimmungen hat das Parlament im Zuge der Umwandlung des so genannten Bersani-Dekrets in ein Gesetz eingefügt. Unter anderem ist darin vorgesehen, dass ab 1. Oktober alle  auf Baustellen Beschäftigten, mit einem Erkennungsausweis ausgestattet werden müssen. Dies gilt sowohl für abhängig Beschäftigte als auch für selbständig Tätige. Der Erkennungsausweis muss mit einem Foto des Arbeiternehmers, den Angaben zur Person (Name, Geburtsort und –datum) sowie zum Arbeitgeber bzw. zum Unternehmen versehen sein.

Die für das Arbeitswesen zuständige Landesrätin Luisa Gnecchi begrüßt die Initiative zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. "Damit wird endlich mehr Klarheit auf den Baustellen geschaffen", so Gnecchi. "Schließlich war es bisher oft so, dass nicht einmal die Arbeitnehmer genau wussten, wer konkret ihr Arbeitgeber ist."

Ausnahmen sieht die Regelung für Bauunternehmen vor, die weniger als zehn Beschäftigte haben. Sie können anstatt des Ausweises ihre Arbeitnehmer täglich in ein eigenes Register eintragen. Das Register muss wiederum vom Amt für sozialen Arbeitsschutz der Landesabteilung Arbeit in Bozen, Leonardo-da-Vinci-Straße 7, abgesegnet werden. Außerdem muss das Register auf der Baustelle aufbewahrt und auf Verlangen den Arbeitsinspektoren vorgelegt werden.

Helmuth Sinn, Direktor der Landesabteilung Arbeit, empfiehlt den Bauunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten, den Erkennungsausweis anstelle der Eintragung in das vidimierte Register zu verwenden. "Erstens kann sich die Mitarbeiterzahl gerade auf den Baustellen ständig ändern, zweitens sparen sich die Unternehmen die Fahrt nach Bozen, um die Vidimierung des Registers vorzunehmen, und drittens entfällt so der tägliche Aufwand der Eintragung", so der Abteilungsdirektor.

Bei Missachtung der Bestimmungen drohen im Übrigen hohe Strafen. Für jeden Arbeitnehmer, der ohne Erkennungsausweis angetroffen wird, muss der Arbeitgeber bis zu 500 Euro bezahlen. Für Arbeitnehmer, die den Ausweis zwar haben, ihn aber nicht bei sich tragen, sind Strafen bis zu 300 Euro vorgesehen.

chr

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