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Arbeitsverdienststerne: Vorschläge noch bis 31. Oktober

(LPA) Bis zum 31. Oktober nimmt die Landesabteilung Arbeit Vorschläge für die Verleihung von Arbeitsverdienststernen entgegen. Die Auszeichnungen werden Jahr für Jahr am Tag der Arbeit, 1. Mai, an Arbeiter, Angestellte und Führungskräfte verliehen, die sich am Arbeitsplatz besonders hervorgetan haben.

Neben den besonderen Verdiensten, die sie sich im Arbeitsleben erworben haben, müssen die vorgeschlagenen Mitarbeiter von privaten oder öffentlichen Unternehmen, von Genossenschaften, Gewerkschaften oder Unternehmerorganisationen zwei weitere Voraussetzungen erfüllen: sie müssen einerseits mindestens 50 Jahre alt, andererseits seit mindestens 25 Jahren beschäftigt sein. Besonders berücksichtigt werden Verdienste um die Arbeitssicherheit, die Ausbildung von Nachwuchskräften oder die Entwicklung von Produkten und Arbeitsverfahren.

Im Zusammenhang mit dem Aufruf, Vorschläge für die Verleihung der Arbeitsverdienststerne einzureichen, verbindet Landesrätin Luisa Gnecchi, neben der Arbeit auch für die Chancengleichheit zuständig, den Appell, auch Frauen für die Auszeichnung namhaft zu machen.

Vorschläge für die Verleihung der Arbeitsverdienststerne können von den Betrieben und den Arbeitnehmern selbst eingereicht werden, und zwar bis zum 31. Oktober. Aus den eingehenden Vorschlägen wählt eine Kommission in der Landesabteilung Arbeit acht Kandidaten aus, die wiederum dem Arbeitsministerium in Rom unterbreitet werden. Die Verleihung erfolgt per Dekret des Staatspräsidenten. Nähere Auskünfte können beim Landesamt für sozialen Arbeitsschutz in Bozen, Tel. 0471 412750, eingeholt werden.

chr

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