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Neues Reglement für Abwicklung von Planungswettbewerben

LPA - Seit einigen Wochen gilt die von der Landesregierung festgelegte Wettbewerbsordnung für die Planungsaufträge des Landes. Auch die Bezirksgemeinschaften, die Gemeinden und andere Auftraggeber, die allgemeine Interessen wahrnehmen, müssen sich an das neue Reglement des Landes halten, wenn sie Aufträge für die Raumplanung, den Städtebau und das Bauwesen vergeben.

Planungsaufträge werden vom Land aber auch von anderen öffentlichen Einrichtungen über Wettbewerbe vergeben. „Ein Planungswettbewerb sichert, dass Aufträge für die Planung nicht aufgrund persönlicher Sympathien ergeben werden, sondern dass für eine genau beschriebene Aufgabe die bestmöglichste Lösung gefunden wird“, unterstreicht Bautenlandesrat Florian Mussner.
Seit 1975 seien die Planungswettbewerbe im Bautenressort eine Selbstverständlichkeit, sagt Ressortdirektor Josef March. In den vergangenen Jahren habe sich das Wettbewerbswesen für Planungsaufträge zum bedeutsamsten Vergabeverfahren entwickelt und so habe sich die Notwendigkeit einer Wettbewerbsordnung ergeben, in der Grundsätze und Fragen zum Verfahren detaillierter geregelt werden als bisher, erklärt March.
Um die Wettbewerbsordnung, die Landesrat Mussner der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt hat, möglichst vielseitig einsetzen zu können, wurde sie breit angelegt. „Sowohl die Planungstätigkeit im Hoch- und Tiefbau als auch darüber hinaus gehende Aufgabenstellungen wie die Raumplanung, der Städtebau, die Landschafts- und Freianlagenplanung, die Objektplanung für technische Anlagen, aber auch weitere Fachplanungen werden berücksichtigt“, erläutert Mussner.
Geregelt werden zum einen die verschiedenen Wettbewerbsformen, die sich nach Wettbewerbsziel, Teilnehmerkreis und Art der Durchführung unterscheiden. Dabei spannt sich der Bogen vom Ideen- zum Realisierungswettbewerb, vom geladenen zum offenen Wettbewerb, sowie vom ein- zum mehrstufigen Wettbewerb.
Das neue Reglement klärt auch Detailfragen zum Verfahren, die sich von den Aufgaben der Auslober bis zur Vorgehensweise des Preisgerichts erstrecken, von der Teilnahmeberechtigung bis zu den erforderlichen Wettbewerbsunterlagen, von der Preisgestaltung bis zu den Fristen usw.
Dank der verschiedenen Möglichkeiten kann für jede Wettbewerbsaufgabe ein maßgeschneidertes Verfahren ausgewählt werden. „Grundsatz bleibt immer, dass die Anforderungen korrekt formuliert werden, dass der Wettbewerb die gleichen Chancen für alle Teilnehmer bietet, und dass ein befugtes Preisgericht korrekt und ausgewogen bewertet sowie das bestmöglichste Projekt auswählt“, sagt Landesrat Mussner.
Der mit der Wettbewerbsabwicklung verbundene Aufwand hänge von der Auslegung des Wettbewerbes ab und könne durchaus kompakt gehalten werden, betont Ressortdirektor March. Ängste vor einem zu großen Kosten- und Zeitaufwand für die Abwicklung dieses Verfahrens würden von der neuen Wettbewerbsordnung widerlegt.
Die Grundsätze und Richtlinien für Planungswettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens hat die Landesregierung im Mai 2006 genehmigt. Das Reglement ist seit einigen Wochen in Kraft und regelt sämtliche Wettbewerbsverfahren im Interessenbereich des Landes und gilt somit auch für Bezirksgemeinschaften, Gemeinden wie auch für andere Auftraggeber, die spezifische Aufgaben von allgemeinem Interesse wahrnehmen.

SAN

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