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Arbeitsabteilung warnt vor Arbeitsangeboten mit Pyramidensystem

LPA - Viel Geld und wenig Arbeit werden Arbeitslosen oder Arbeitsuchenden immer wieder versprochen, wenn sie bei der Vermarktung von Produkten nach dem Pyramidensystem mitmachen. Die Landesabteilung Arbeit warnt ausdrücklich davor, ein solches Arbeitsangebot anzunehmen. Es gebe kaum Verdienstmöglichkeiten und außerdem seien pyramidal aufgebaute Vermarktungssysteme vom italienischen Recht ausdrücklich verboten und unter Strafe gestellt, unterstreicht der Direktor der Landesabteilung Arbeit, Helmuth Sinn.

Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitslosen bzw. Arbeitsuchenden ein Angebot zum Einstieg in pyramidal aufgebaute Vermarktungssysteme unterbreitet wird und dabei großzügige Entlohnungen in Aussicht gestellt werden. Die möglichen selbstständig arbeitenden Verkäufer werden hauptsächlich aus der Arbeitsbörse im Südtiroler Bürgernetz ausgesucht und sollen nicht nur bestimmte Waren mit einem Aufschlag für die eigene Vergütung verkaufen, sondern auch weitere selbstständige Verkäufer anwerben und an deren Verkäufen wiederum Provisionen verdienen. Das Verkaufssystem ist unter der Bezeichnung „Pyramidenverkauf“ oder dem englischen Namen „Multi Level Marketing“ bekannt und kann eine beträchtliche Reihe von Mitarbeiterebenen umfassen.

Die Abteilung Arbeit rät zur strikten Ablehnung solcher Angebote. Die effektiven Verdienstmöglichkeiten sind meistens auf die schon vorher besetzte Spitze der Pyramide beschränkt und sind aufgrund der Qualität der Produkte, der Marktsättigung und ähnlicher Faktoren in der Regel ohnehin kaum vorhanden, heißt es aus der Landesabteilung Arbeit. Oft muss aber vom betroffenen selbstständigen Verkäufer auch der Preis des abzusetzenden Produktes unwiederbringlich vorgeschossen werden. Die Landesabteilung Arbeit warnt deshalb ausdrücklich davor, auf solche Arbeitsangebote einzugehen.

„So verlockend solche Angebote auch klingen mögen“, erklärt der Abteilungsdirektor für Arbeit, Helmuth Sinn, „den Stellenbewerbern wird mit diesem System nur die Jahrhunderte alte Illusion vom ´leichten Geld verdienen` vorgegaukelt. Die effektiven Verdienstmöglichkeiten sind aufgrund der Qualität der zu vermarktenden Produkte und der schnellen Marktsättigung in der Regel kaum vorhanden“. Und falls es irgendwelche Verdienste gebe, dann seien diese auf die schon besetzte höchste Spitze der Pyramide beschränkt, sagt Sinn. Hinzu komme noch, dass der betroffene Verkäufer in der Mehrzahl der Fälle die zu verkaufenden Produkte vorher selber kaufen müsse und bei Absatzschwierigkeiten auf diesen mit erheblichen finanziellen Einbußen sitzen bleibe.

„Solch pyramidal aufgebaute Vermarktungssysteme sind übrigens vom italienischen Recht ausdrücklich verboten und unter Strafe gestellt“, erklärt Sinn. Erschwerend komme hinzu, dass dieses Verkaufssystem in Italien seit 2005 unter Androhung von strafrechtlichen Konsequenzen verboten ist. Insbesondere sieht das Gesetz Nr. 172/2005 für den Aufbau und die Verbreitung von pyramidalen Verkaufssystemen bzw. die in diesem Zusammenhang durchgeführte Anwerbung von selbstständigen Verkäufern eine Haftstrafe von sechs bis zwölf Monaten oder ein Bußgeld von 100.000 bis 600.000 Euro vorgesehen. Auch die Landesabteilung Arbeit ermittelt in dieser Sache.

SAN

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