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Keine Arbeitsgenehmigungen für EU-Bürger aus Beitrittsländern mehr notwendig

LPA - Die Ausdehnung der Freizügigkeitsgrundsätze im Bereich Arbeitsmarktzugang auf EU-Bürger aus den Beitrittsländern begrüßen die für das Arbeitswesen zuständige Landesrätin Luisa Gnecchi und der Abteilungsdirektor für Arbeit, Helmuth Sinn.

Die Regierung in Rom hat mit sofortiger Wirkung die Zugangsbeschränkungen zum Arbeitsmarkt für EU-Bürger aus den neuen Beitrittsländern aufgehoben. „Das bedeutet“, so Landesrätin Gnecchi, „dass für die Anstellung von EU-Bürgern aus Beitrittsländern, keine Arbeitsgenehmigung mehr erforderlich ist.“

Demzufolge können nun auch die Arbeitnehmer aus den acht Beitrittsländern Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Estland, Litauen und Lettland genau so beschäftigt werden, wie alle Inländer und übrigen EU-Bürger (für die Beitrittsländer Malta und Zypern waren keien Einschränkungen vorgesehen). Laut Abteilungsdirektor Sinn erspare sich die Wirtschaft den bürokratischen Aufwand für rund 17 000 Arbeitsgenehmigungen jährlich, die vor allem für das Gastgewerbe und die Landwirtschaft benötigt wurden. Gleichzeitig bedeute dies für die Abteilung Arbeit eine willkommene Entlastung.

"Mit dem Wegfall der Arbeitsgenehmigungen und der Kontingentierung für diese EU-Bürger haben wir schon ab Mai 2006 gerechnet, weil mit diesem Datum die zwei Jahre der Übergangsregelung um waren", so Landesrätin Gnecchi, "leider hat die alte Regierung dann noch im letzten Augenblick die Zugangsbeschränkungen verlängert. Mit diesem Schritt, den nun die Regierung Prodi gesetzt hat, sind die neuen EU-Länder in jeder Hinsicht und zwar auch in Bezug auf den Arbeitsmarkt, allen anderen EU-Ländern gleich gestellt."

jw

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