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Steuererleichterungen für Dieselfahrzeuge mit Filter: Neuerungen auf einen Blick

(LPA) Neuerungen in Sachen Steuererleichterungen für Diesel-Pkws mit Partikelfilter bringt das Finanzgesetz zum Nachtragsgaushalt, das Anfang August in Kraft tritt. So wird die Befreiung von der Kfz-Steuer für alle Diesel-Pkws mit Filter bis Ende 2007 verlängert. "Die steuerlichen Anreize sollen dafür sorgen, dass mehr Südtiroler ihre Fahrzeuge mit einem Partikelfilter ausstatten oder sich bereits beim Kauf für ein Fahrzeug mit Filter entscheiden", so Finanzlandesrat Werner Frick.

Seit der Einführung der steuerlichen Anreize im Jahr 2004 sind Diesel-Neuwagen mit Partikelfilter bzw. Dieselfahrzeuge mit nachträglich eingebautem Filter ein Jahr bzw. zwei Jahre von der Kfz-Steuer befreit. "Aufgrund der Verlängerung um ein weiteres Jahr können Fahrzeugbesitzer die Anträge um Steuerbefreiung bis 31. Dezember 2007 beim Landesamt für Abgaben einreichen", erklärt Frick. 

Neben der Verlängerung der Steuerbefreiung bringt das Finanzgesetz zum Nachtragshaushalt einige weitere Neuerungen in Sachen Kfz-Steuerbefreiung mit sich. Mit Inkrafttreten des Gesetzes gilt etwa die zweijährige Steuerbefreiung nur noch für Diesel-Pkws mit nachträglich eingebautem Partikelfilter, deren Erstzulassung zwischen Anfang 1995 und Ende 2005 erfolgt ist. Dieselfahrzeuge mit serienmäßigem Filter werden dagegen ein Jahr lang von der Kfz-Steuer befreit. 

Ausführliche Informationen zur Kfz-Steuer und alle Antragsformulare finden sich im Südtiroler Bürgernetz unter der Adresse www.provinz.bz.it/kfz-steuer.

chr

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