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Vereine, die fünf Promille der IRPEF bekommen, müssen Erklärung abgeben

LPA - Innerhalb 30. Juni müssen alle Vereine, die sich für die Zuweisung der fünf Promille der Einkommenssteuer (IRPEF) bei der Agentur für Einnahmen eingetragen haben, eine Erklärung abgeben, dass sie die entsprechenden Voraussetzungen haben. Die Liste der eingetragenen Vereine ist auf der Webseite der Agentur für Einnahmen veröffentlicht.

Alle in der Liste der Agentur für Einnahmen aufscheinenden Vereine müssen innerhalb 30. Juni der Agentur für Einnahmen eine Ersatzerklärung eines Notorietätsaktes übermitteln, in der der gesetzliche Vertreter des Vereins erklärt, dass die Voraussetzungen für die Zuwendung der fünf Promille noch vorhanden sind. Dieser Erklärung ist eine Kopie der Übermittlungsbestätigung der Eintragung in die Liste der Agentur für Einnahmen und die Kopie der Identitätskarte des gesetzlichen Vertreters beizulegen.

Die endgültige Liste der Vereine in Südtirol, die sich für die Zuweisung der fünf Promille der Einkommenssteuer in die entsprechende Liste bei der Agentur für Einnahmen eingetragen haben, ist im Internet unter www.agenziaentrate.it zu finden.

Das Landesamt für Kabinettsangelegenheiten stellt eine Vorlage für die Ersatzerklärung eines Notorietätsaktes in deutscher und italienischer Sprache zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es im Amt für Kabinettsangelegenheiten unter der Rufnummer 0471 412134 und der E-Mail-Adresse: sara.trentiniqprovinz.bz.it

SAN

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