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Ehrungen: Neues Landesgesetz wird morgen veröffentlicht

(LPA) Die Südtiroler Landesregierung kann in Zukunft Persönlichkeiten auszeichnen, die sich um Südtirol verdient gemacht haben, nicht aber in Südtirol ansässig sind. Dies schreibt das Landesgesetz Nr. 5 vom 12. Juni 2006 mit dem Titel "Ehrungen für Verdienste um das Land Südtirol" fest. Das Gesetz wird morgen im Amtsblatt veröffentlicht.

Bis dato gab es keine Möglichkeit, verdienten Persönlichkeiten von außerhalb der Landesgrenzen eine offizielle Anerkennung in Form einer Ehrung zukommen zu lassen. Mit dem Landesgesetz Nr. 5 vom 12. Juni 2006 wird dies nun geändert, indem der "Große Verdienstorden des Landes Südtirol" sowie der "Verdienstorden des Landes Südtirol" eingeführt werden. Gewürdigt werden können besondere Verdienste auf den Gebieten der Wissenschaft, der Kunst und Kultur, der Bildung, des Sports, der Wirtschaft sowie des Sozialen. Die genauen Bedingungen für die Vergabe der Verdienstorden wird die Landesregierung festlegen.

Das Landesgesetz Nr. 5 vom 12. Juni 2006 mit dem Titel "Ehrungen für Verdienste um das Land Südtirol" wird am morgigen Dienstag, 27. Juni im Amtsblatt veröffentlicht und tritt 15 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

chr

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