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Bereichsübergreifender Kollektivvertrag: Wirtschaftlicher Teil unter Dach und Fach

LPA - Die rund 35 000 Bediensteten des Landes, der Schulen, der Sanitätsbetriebe, der Gemeinden, Altersheime, Bezirksgemeinschaften, Kurverwaltungen von Bozen und Meran und dem Wohnbauinstitut können voraussichtlich bereits im Juli mit einer dickeren Lohntüte rechnen. Die Voraussetzungen dafür wurden heute (Dienstag, 6. Juni) im Palais Widmann in Bozen mit der Unterzeichnung des wirtschaftlichen Teils des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrags geschaffen. "Neu an diesem Vertrag ist, dass erstmals ein Teil der Besoldung differenziert erhöht wurde", erklärt Anton Gaiser, Chef der Landesagentur für Kollektivverhandlungen. Die Vertragserneuerung wird die öffentliche Hand für den Zeitraum 2005-06 an die 50 Millionen Euro kosten.

Agenturchef Gaiser unterzeichnet den wirtschaftlichen Teil des BÜKV
Der wirtschaftliche Teil des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages ist unter Dach und Fach. Die Landesagentur für Kollektivverträge für die öffentlichen Arbeitgeber, die mitglieder der öffentlichen Delegation und die repräsentativsten Gewerkschaftsorganisationen der Bediensteten des Landes, der Schulen, der Sanitätsbetriebe, der Gemeinden, Altersheime, Bezirksgemeinschaften, Kurverwaltungen von Bozen und Meran und dem Wohnbauinstitut setzten heute (Dienstag, 6. Juni) im Bozner Palais Widmann ihre Unterschrift unter den wirtschaftlichen Teil des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages. Der Vertragsteil wird nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region rechtskräftig.

"Die im vergangenen Januar aufgenommenen Vertragsverhandlungen haben in relativ kurzer Zeit zu einem Ergebnis geführt", betont Agenturchef Gaiser, "das in den Lohntüten der circa 35 000 öffentlich Bediensteten bereits in den kommenden Monaten ihren Niederschlag finden wird." 
Der Leiter der Verhandlungsagentur fasst die wichtigsten Vertragsinhalte zusammen: "Für die rund 35.000 Bediensteten sind folgende wirtschaftliche Besserstellungen vorgesehen: Die Grundgehälter werden mit Wirkung 1. Juli 2005 um 2.1 Prozent und mit Wirkung 1. Juli 2006 um zwei Prozent erhöht. Damit wird der Kaufkraftverlust der Gehälter im Rahmen der vom Landesstatistikamtes ASTAT errechneten Inflationsrate für das Jahr 2005 und die mutmaßliche Inflationsrate für das Jahr 2006 ausgeglichen. Außerdem wird die Sonderergänzungszulage, ein wesentlicher Bestandteil der Besoldung öffentlich Bediensteter, ab 1. Februar 2005 und ab 1. Juli 2006 erhöht. Die Erhöhung dieser Zulage erfolgt aber nicht im gleichen Maße für alle Bediensteten, sondern nimmt mit aufsteigender Höhe der Einstufungen ab. Damit soll den Bediensteten mit geringerem Einkommen eine verstärkte Lohnerhöhung gewährleistet werden, da sie diejenigen sind, die von den Auswirkungen der Inflation am stärksten betroffen sind. Damit setzt erstmals eine Trendwende ein, da bisher die Erhöhungen für alle Bediensteten in gleichem Maße erfolgt sind."
Die Verhandlungen für den normativen Teil des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages 2005-2008 laufen noch.

jw

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