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Gesundheitsressort zu Urteil des Verwaltungsgerichts zu Rettungssanitätern

(LPA) Das Verwaltungsgericht Bozen hat in der Streitfrage rund um die Ausbildung der Rettungssanitäter und der freiwilligen Rettungshelfer den Einwänden des Landesverbandes der Krankenpfleger stattgegeben. Von diesem Urteil betroffen ist die Unterstützung des Notarztes durch Rettungssanitäter und freiwillige Rettungshelfer in den Notarztwagen.

Wie das Gesundheitsressort in einer Stellungnahme zum Urteil mitteilt, bleiben die Tätigkeiten im programmierten Krankentransport und im Rettungsdienst, die den Großteil der Einsätze in den Rettungsorganisationen ausmachen, vom Urteil unberührt. Angefochten worden sei nur die so genannte Ausbildungsstufe C, die von der Landesregierung genehmigten Ausbildungsstufen A und B seien dagegen von niemandem in Frage gestellt worden, so das Ressort.

Der Verband der Krankenpfleger hatte gegen den Beschluss der Landesregierung Rekurs eingereicht, da die krankenpflegerischen Tätigkeiten im Notfalleinsatz nur ihnen vorbehalten seien. "Wir wollen den Krankenpflegern in keinster Weise ihre Kompetenz absprechen", heißt es im Gesundheitsressort, "wir müssen uns aber bewusst sein, dass wir ohne die Arbeit der Freiwilligen keinen flächendeckenden Dienst garantieren können."

Derzeit werden beispielsweise 60 Prozent der Tätigkeit des Weißen Kreuzes mit den freiwilligen Helfern abgedeckt. "Ohne den Einsatz der Freiwilligen würde die Rettung nicht funktionieren", so Landesrat Richard Theiner. Rettungsmannschaften stehen immer dann zur Verfügung, wenn es darum geht, Krankentransporte, Flugrettungseinsätze, Katastrophenhilfe, Suchaktionen oder individuelle Hilfsleistungen sicherzustellen. Dies wird durch die beeindruckende Anzahl der Rettungseinsätze und programmierten Krankentransporte dokumentiert, die jährlich von den Rettungsorganisationen im Lande abgewickelt werden und die sich auf rund 200.000 Einsätze belaufen. Rund 3000 Freiwillige und 380 Hauptamtliche sind in 35 Rettungsstellen im Einsatz.

Landesrat Theiner wird der Landesregierung die Anfechtung des Urteils empfehlen. Das Rechtsamt ist dabei, die Auswirkungen des Urteils zu klären. Auch hat bereits ein erstes Treffen zwischen dem Gesundheitslandesrat und der Führungsspitze des Weißen Kreuzes sowie der Präsidentin des Verbandes der Krankenpfleger stattgefunden, um die weitere Vorgehensweise abzuklären.

chr

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