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Landesgesetz zu Abhängigkeiten wird morgen im Amtsblatt veröffentlicht

(LPA) In der morgigen Ausgabe des Amtsblatts wird das Landesgesetz zu den "Maßnahmen im Bereich der Abhängigkeiten" veröffentlicht. Es enthält unter anderem das Verbot des Verkaufs und des Ausschanks alkoholischer Getränke an Unter-16-Jährige. Das Gesetz tritt am Mittwoch in Kraft.

Eine ganze Reihe von Bestimmungen rund um die Abhängigkeiten von Alkohol, Drogen, Glücksspielen, etc. enthält das Landesgesetz zu den Abhängigkeiten, das morgen veröffentlicht wird. So definiert es das System der in diesem Bereich tätigen Dienste und schreibt diesen die Aufgaben der Vorbeugung sowie der Behandlung eventueller Abhängigkeitserkrankungen zu.

Im Gesetz festgeschrieben wird auch das Verbot, alkoholische Getränke an Unter-16-Jährige zu verabreichen oder zu verkaufen. Dazu kommt, dass in Gastlokalen oder auf Festen zumindest zwei nicht-alkoholische Getränke angeboten werden müssen, die billiger sind als das billigste alokoholische Getränk. Geregelt wird zudem die Werbung für alokoholische Getränke.

In Kraft tritt das Landesgesetz Nr. 3 vom 18. Mai 2006 mit dem Titel "Maßnahmen im Bereich der Abhängigkeiten" einen Tag nach seiner Veröffentlichung, also am kommenden Mittwoch.

chr

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