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"Sprachgebrauch in öffentlichen Ämtern": Neue Broschüre erschienen
(LPA) Mit wem und zu welchen Gelegenheiten kann ich mich in meiner Muttersprache unterhalten? Welche Rechte in Sachen Sprachgebrauch habe ich gegenüber den Ämtern des Landesbetriebs, gegenüber Gericht, Polizei und Militär oder gegenüber den Konzessionären? Mit diesen Fragen setzt sich eine Broschüre der Landesabteilung Präsidium auseinander, die ab sofort kostenlos erhältlich ist.
Das Recht auf den Gebrauch der Muttersprache in den öffentlichen Einrichtungen gilt als eines der grundlegenden Rechte einer Minderheit. "Das Recht, die eigene Muttersprache zu benutzen, ermöglicht es uns, von Gleich zu Gleich zu verkehren", schreibt dann auch Landeshauptmann Luis Durnwalder im Vorwort der neuen Broschüre mit dem Titel "Sprachgebrauch in öffentlichen Ämtern".Die Broschüre zeigt im Detail auf, wie dieses Recht in den öffentlichen Ämtern gewährleistet wird. So wird ein Kapitel der Verwaltung gewidmet und darin auf den mündlichen, wie auf den schriftlichen Verkehr eingegangen, ein weiteres beschreibt detailliert die (sprachlichen) Rechte der Prozessparteien vor Gericht. Ausführlich beschrieben werden auch die Rechte der Bürger im Umgang mit Militär und Polizei, im Gesundheitswesen und nicht zuletzt im Umgang mit all jenen Unternehmen, die auf der Basis einer Konzession öffentliche Dienste übernehmen.
Klar ist, dass in der Broschüre nicht nur auf die italienische und die deutsche Sprache eingegangen wird, sondern auch die Sondersituation der Ladiner behandelt wird. Auch wird aufgezeigt, wie das System des Nachweises der Sprachkenntnis in Südtirol funktioniert, und zwar im Abschlusskapitel, das den Sprachprüfungen gewidmet ist.
Die Broschüre "Sprachgebrauch in öffentlichen Ämtern" wird in diesen Tagen an alle Abonnenten der Zeitschrift "Das Land Südtirol" geschickt und ist ab sofort erhältlich. Sie liegt im Palais Widmann in der Crispistraße 3 in Bozen auf und kann dort kostenlos bezogen werden.
chr
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