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Aufsicht über das Genossenschaftswesen: Arbeiten an Reform gehen weiter

(LPA) Seit Jänner dieses Jahres arbeiten Fachleute des Landes, des Trentino und der Genossenschaftsverbände an der Reform der Aufsicht über das Genossenschaftswesen. Nun hat sich die Arbeitsgruppe erneut getroffen, um die Grundlagen für ein schlankeres, bürgernäheres und unbürokratischeres System der Aufsicht zu erdenken.

"Die beiden Länder haben 2004 zwar die administrative Zuständigkeit für den Bereich des Genossenschaftswesens übernommen, die Gesetzgebung geht allerdings immer noch von der Region aus", erklärt Landesrätin Luisa Gnecchi. Die Arbeitsgruppe besteht demnach aus Experten Südtirols und des Trentino sowie aus den Vertretern der Genossenschaftsverbände. Sie alle haben die Aufgabe übernommen, das Regionalgesetz aus dem Jahr 1954 zu überarbeiten, das die Genossenschafts-Aufsicht regelt.

"Wir haben bereits in der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe klare Vorgaben über die Kernbereiche des Reformgesetzes gemacht", so Gnecchi. Demnach soll das Gesetz vier Bereiche regeln: das Genossenschaftsverzeichnis, die Überwachung und Kontrolle, die vorgesehenen Sanktionen bei Übertretungen und nicht zuletzt die Mutualitätsfonds. In den einzelnen Treffen der Arbeitsgruppe werden die Details dieser Bereiche nun Schritt für Schritt behandelt.

Ziel ist ein neues, übersichtliches und zeitgemäßes Gesetz, das seinen Iter durch die Institutionen schnellstmöglich abschließen soll. Damit dies möglich ist, soll bereits im Herbst ein erster Entwurf der Arbeitsgruppe stehen, der mit den Betroffenen diskutiert werden kann. Noch innerhalb des Jahres soll der Gesetzentwurf dann im Regionalrat behandelt und verabschiedet werden, so Gnecchi.

chr

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