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Straßenbau: Landesregierung genehmigt neue Richtlinien

LPA - Für Planung und Bau von Straßen in Südtirol werden in wenigen Monaten neue Richtlinien gelten. Die Landesregierung hat diese neuen Normen am vergangenen Montag genehmigt. Damit sie rechtskräftig werden, bedarf es noch der Genehmigung des Rechnungshofes und der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region. „Bei der Ausarbeitung der neuen Straßenbaunormen haben wir uns an die europäischen Vorgaben gehalten, haben vor allem aber den Besonderheiten Südtirols als Alpenland mit schwierigen orographischen Verhältnissen, großen Höhenunterschieden, begrenzter Raumverfügbarkeit, vielen Wasserläufen und starken Temperaturschwankungen Rechnung getragen“, erklärt Bautenlandesrat Florian Mussner.

Die nun von der Landesregierung auf Vorschlag von Bautenlandesrat Florian Mussner genehmigten neuen Richtlinien geben die technischen Mindestanforderungen für die Planung und den Bau von Straßen vor. „Sie gelten sowohl für die Arbeiten an den Staats-, Landes- und Gemeindestraßen, als auch für überörtliche Fahrrad- und Gehwege“, so der zuständige Abteilungsleiter Valentino Pagani, „ausgenommen sind die Autobahnen.“ 

Vorgegeben werden je nach Straßentyp die Regelquerschnitte mit der Anzahl und Breite der Fahrstreifen und der Breite der befestigten Straßenfläche. Je nach Straßentyp und Projektierungsgeschwindigkeit werden die Radien für Kurven, Kuppen und Wannen festgeschrieben. Außerdem enthalten die Richtlinien Vorgaben für die Projektierung von Kehren. Kreuzungen und Knotenpunkten. „Ein neuer Schwerpunkt sind die Kreisverkehre, die auch bei uns als sinnvolle Lösungen in Kreuzungsbereichen vermehrt geplant und gebaut werden“, so Bautenlandesrat Mussner. 

Zwei weitere Schwerpunkte der neuen Normen sind Planung und Bau von Brücken und Tunnels. „Hier gilt es zum einen die europäischen Vorgaben umzusetzen, zum anderen bei den Brücken besonders auf Beständigkeit und bei den Tunnels auf Sicherheit hin zu arbeiten“, so Tiefbauchef Pagani. „Was die Tunnels angeht, wird die Einteilung in vier Klassen vorgenommen und Standards für Beleuchtung, Belüftung, Brandschutz, Notrufeinrichtungen, Verkehrsregelungen und die Abmessungen definiert.“  

Schließlich umfassen die neuen Richtlinien auch einheitliche Normen für die Planung, Projektierung und den Bau von Geh- und Fahrradwegen.  

Die neuen Straßenbaurichtlinien waren Ende Februar vom Technischen Landesbeirat befürwortet worden. Nach ihrer Genehmigung durch die Landesregierung muss das entsprechende Dekret des Landeshauptmanns vom Rechnungshof gutgeheißen werden, erst dann kann es nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft treten.

Sobald das Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist und die Richtlinien in Kraft treten, wird Bautenlandesrat Florian Mussner die neuen Straßenbaunormen und die wichtigsten Inhalte im Rahmen einer Pressekonferenz vorstellen. Bis dahin werden die neuen Straßenbaurichtlinien auch in Buchform vorliegen.

jw

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