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MUD-Erklärung für ungefährlichen Müll entfällt

LPA – Mit der neuen staatlichen Umweltgesetzgebung kommen auch auf die Südtiroler Abfallbewirtschaftung Änderungen zu. Die Erzeuger von nicht gefährlichen Abfällen müssen künftig keine MUD-Erklärung mehr abgeben.

Am 29. April tritt der neue Einheitstext im Umweltbereich in Kraft, der auch die Abfallbewirtschaftung regelt. Wie Giulio Angelucci, der Direktor des Landesamtes für Abfallbewirtschaftung, mitteilt, bringt das neue Gesetz auch für die Südtiroler Unternehmen und öffentlichen Körperschaften Änderungen mit sich: „Aufgrund der neuen Regelung entfällt für  all diejenigen, die nur ungefährliche Abfälle erzeugen, künftig die Jahresabfallerklärung, die Einheitserklärung im Umweltbereich, kurz MUD“.

Weiter Informationen erteilen das Landesamt für Abfallwirtschaft (Rufnummer 0471 411880; abfallwirt@provinz.bz.it) oder der Umwelt- und der Eichdienst der Handelskammer (Rufnummern 0471 945654, 0471 945602; bracchetti@handelskammer.bz.it, risser@handelskammer.bz.it, kompatscher@handelskammer.bz.it).

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