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Fünf Promille der Einkommenssteuer an Vereine - Ersatzerklärungen noch bis 30. Juni

(LPA) Die Liste all jener Vereine, die in den Genuss der erstmals möglichen Zuweisung eines Teils der Einkommenssteuer kommen wollen, liegt vor. Alle darin eingetragenen Vereine müssen nun bestätigen, dass sie die für die Finanzspritze vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen. Dafür haben sie noch bis zum 30. Juni Zeit.

Fünf Promille der Einkommenssteuer kann jeder Bürger heuer erstmals einer Reihe von Non-Profit-Organisationen zukommen lassen, die in klar definierte Bereiche einzuordnen sind. So können etwa Sozialgenossenschaften und religiöse Körperschaften oder auch Vereine und Stiftungen, die in den Bereichen der gesundheitlichen und sozialen Betreuung, der Wohlfahrt, Bildung, des Sports, der Kultur und Denkmalpflege, des Umweltschutzes sowie des Schutzes der Bürgerrechte tätig sind, in den Genuss der Zuweisung kommen. Die Auflistung der zugelassenen Vereine liegt bei der staatlichen Einnahmenagentur vor und ist auch auf den Seiten des Landesamts für Kabinettsangelegenheiten im Südtiroler Bürgernetz zu finden. (www.provinz.bz.it/praesidium/0101/ehrenamt)

Alle Organisationen, die in der Liste aufscheinen, müssen sich nun allerdings einen Termin vor Augen halten. Bis zum 30, Juni müssen die gesetzlichen Vertreter der Organisationen nämlich noch einmal schriftlich erklären, dass die Voraussetzungen für die IRPEF-Zuwendungen noch immer bestehen. Dies ist mittels einer Ersatzerklärung und per Einschreiben mit Rückantwort an die regionale Direktion der staatlichen Einnahmenagentur möglich.

Was den einzelnen Steuerzahler betrifft, so kann dieser die fünf Promille seiner Einkommenssteuer einer der Organisationen zukommen lassen, indem er seine Unterschrift in das dafür vorgesehene Feld der Steuererklärung setzt. Soll sein Beitrag einer bestimmten Organisation zufließen, kann deren Steuernummer eingetragen werden, die sich wiederum in angesprochenen Listen findet.

Weitere Informationen gibt's bei der Einnahmenagentur oder im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten (Tel. 0471 412137, E-Mail: karin.ranzi@provinz.bz.it).

chr

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