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Interner Stabilitätspakt unter Dach und Fach
LPA - Südtirol hat eine Übereinkunft zum internen Stabilitätspakt mit dem italienischen Staat erzielt. Dies hat die Generalbuchhaltung des Finanzministeriums heute (29. März) in einem Schreiben an Landesrat Werner Frick mitgeteilt. „Das ist ein enormer Erfolg, zumal die ursprünglichen Forderungen des Staates für Südtirol weitaus höhere Einsparungen bedeutet hätten“, sagen Landeshauptmann Luis Durnwalder und Finanzlandesrat Frick, der die Verhandlungen mit Rom geführt hat.
„Der Staat hat mit Finanzgesetz 2006 den Regionen, Provinzen und Gemeinden Sparvorgaben auferlegt, die für Südtirol nicht nur unrealistisch hoch ausgefallen wären, sondern auch die Aufrechterhaltung wichtiger Dienste und Leistungen des Landes gefährdet hätten“, so Frick. Auf Betreiben von Landesrat Frick hat Südtirol in Zusammenarbeit mit den Regionen und Provinzen mit Sonderstatut einen alternativen Vorschlag zu Einsparungsverpflichtungen erarbeitet. Das Ziel war der Abschluss eines separaten Abkommens zum internen Stabilitätspakt mit Rom, das innerhalb eines jeden Jahres bis zum 31. März abgeschlossen werden muss. Sollte dies nicht geschehen, finden auch für Südtirol die Bestimmungen des staatlichen Finanzgesetzes Anwendung.Südtirols Einsparungsvorschläge wurden nun mit dem Schreiben aus Rom gutgeheißen. Demnach verpflichtet sich das Land, dass die dem Stabilitätspakt unterworfenen laufenden Ausgaben 2006 nicht jene von 2005 übersteigen. „In Zahlen ausgedrückt, dürfen rund 15 Millionen Euro der mit Landeshaushalt 2006 ermächtigten laufenden Ausgaben nicht ausgegeben werden, obwohl diese Mittel eigentlich im Haushalt 2006 verfügbar wären“, erklärt Frick. Es obliege nun der Landesregierung, in den nächsten Wochen festzulegen, wo im Detail die Einsparungen erfolgen müssen. Dies wurde durch die von Landesrat Frick kürzlich vorgeschlagene Vorbeugemaßnahme wesentlich erleichtert: „Wir haben bereits vorab zehn Prozent der vom Stabilitätspakt betroffenen laufenden Ausgabenbereitstellungen im Landeshaushalt blockiert, die nicht zweckgebunden werden können, um uns ein „Einsparungspolster“ zu schaffen“, so Frick.
Noch innerhalb März muss auch der Stabilitätspakt zwischen dem Land und den Gemeinden abgeschlossen werden, der ebenso bei den Gemeinden zu Einschränkungen der laufenden Ausgaben führen wird.
Eine separate, sehr scharfe Regelung schreibt der Staat in Sachen Personalausgaben vor. Mit staatlichem Finanzgesetz sind Land, Gemeinden, Sanitätsbetriebe und öffentliche Körperschaften dazu angehalten, für die Jahre 2005 bis 2007 Einsparungen im Bereich Personal zu treffen. „Die vorgeschriebenen Einsparungen beziehen sich nicht auf die Stellen oder Anzahl der öffentlichen Bediensteten, sondern messen sich nach effektiven Personalausgaben“, so Frick. Gemäß Berechnungen des Finanzministeriums beträgt das im Jahr 2006 erforderliche Einsparungsvolumen 10,6 Millionen Euro.
ohn
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