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Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger: Ab morgen kann man ansuchen

(LPA) Ab morgen, 14. März, 14.30 Uhr können die Anträge um Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger eingereicht werden. Die Ansuchen um nicht-saisonale Arbeitsgenehmigungen müssen per Einschreiben an die Arbeitsvermittlungszentren geschickt werden, Anträge um saisonale Arbeitsgenehmigungen können auch direkt dort eingereicht werden.

Die Landesabteilung Arbeit hat für die Anträge um Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger eigene zweisprachige Formulare bereit gestellt. Diese sind ebenso wie die zweisprachige Vorlage des Aufenthaltsvertrags auf der Homepage der Abteilung Arbeit im Südtiroler Bürgernetz zu finden (www.provinz.bz.it/arbeit).

Was die Antragsprozedur betrifft, so ist diese die selbe wie im Vorjahr: Anträge um nicht-saisonale Arbeitsgenehmigungen müssen per Einschreiben an das zuständige Arbeitsvermittlungszentrum geschickt werden. Wichtig ist dabei, dass auf dem Poststempel neben dem Datum auch zusätzlich die Uhrzeit der Abgabe vermerkt wird.

Was dagegen die Anträge um saisonale Arbeitsgenehmigungen anbelangt, so können diese per Post geschickt oder direkt bei einem Arbeitsvermittlungszentrum oder beim Arbeitsservice in Bozen abgegeben werden. Auch für diese Ansuchen gilt, dass sie erst ab 14. März, 14.30 Uhr eingereicht werden dürfen. 

Um die Abwicklung zu erleichtern, gelten am morgigen Dienstag sowohl in den zur Annahme der Anträge befugten 65 Postämtern in Südtirol als auch in den Arbeitsvermittlungszentren des Landes besondere Öffnungszeiten, und zwar von 14.30 bis 17.30 Uhr. Eine Liste der befugten Postämter findet sich im Internet unter www.poste.it/azienda/ufficipostali/eli2/trentino.pdf.

chr

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