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Nicht-EU-Bürger: Anträge um Arbeitsgenehmigungen ab 14. März

(LPA) Ab dem kommenden Dienstag, 14. März können Anträge um Arbeitsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger eingereicht werden. Das dafür notwendige Dekret, mit dem die Einwanderungsströme aus Nicht-EU-Staaten für das laufende Jahr festgelegt worden sind, ist gestern (7. März) im Gesetzesanzeiger des Staates veröffentlicht worden.

Wie die Landesabteilung Arbeit mitteilt, können die Anträge um Arbeitsgenehmigungen ab dem kommenden Dienstag, und zwar erst am Nachmittag eingereicht bzw. verschickt werden. Entsprechend gelten an diesem Tag sowohl in den zur Annahme der Anträge befugten 65 Postämtern in Südtirol als auch in den Arbeitsvermittlungszentren des Landes besondere Öffnungszeiten, und zwar von 14.30 bis 17.30 Uhr. 

Wie Luisa Gnecchi, für den Bereich Arbeit zuständige Landesrätin, noch einmal betont, hat die Landesabteilung Arbeit eigene zweisprachige Formulare bereit gestellt. Diese müssen nicht wie im restlichen Staatsgebiet nach Rom geschickt werden, sondern direkt an die Arbeitsvermittlungszentren im Lande. Sowohl die Formulare als auch die ebenfalls zweisprachige Vorlage des Aufenthaltsvertrags sind auf der Homepage der Abteilung Arbeit im Südtiroler Bürgernetz zu finden (www.provinz.bz.it/arbeit). Die gesamtstaatlichen Richtlinien gelten demnach nur für den Zeitpunkt der Abgabe der Gesuche, weshalb erst am Dienstagnachmittag gestartet werden kann.

Die Beantragung der Arbeitsgenehmigung erfolgt wie im Vorjahr: Anträge um nichtsaisonale Arbeitsgenehmigungen sind ausschließlich mit eingeschriebenem Brief an das jeweilige Arbeitsvermittlungszentrum zu schicken, wobei auf dem Poststempel neben dem Datum zusätzlich die Uhrzeit der Abgabe ersichtlich sein muss. "Anträge um nichtsaisonale Arbeitsgenehmigungen, die vor dem 14. März, 14.30 Uhr eingereicht werden oder nicht per Post mittels Einschreiben geschickt werden, sind nicht gültig und können somit nicht bearbeitet werden", betont Helmuth Sinn, Direktor der Landesabteilung Arbeit. 

Was dagegen die Anträge um saisonale Arbeitsgenehmigungen anbelangt, so können diese per Post geschickt oder direkt bei einem Arbeitsvermittlungszentrum oder beim Arbeitsservice in Bozen abgegeben werden. Auch für diese Ansuchen gilt allerdings der Termin 14. März ab 14.30 Uhr. "Deshalb sollte die Zeit bis zum Dienstag genutzt werden, die Anträge gut vorzubereiten, in all ihren Teilen ordnungsgemäß auszufüllen und abgabebereit zu halten", so der Abteilungsdirektor. Die zur Annahme der Anträge befugten Postämter in Südtirol können im Internet unter http://www.poste.it/azienda/ufficipostali/eli2/trentino.pdf abgerufen werden.

chr

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