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Beschlüsse der heutigen Landesregierung

LPA-Die Südtiroler Landesregierung hat am heutigen Montagvormittag einen Maßnahmenplan zur Vogelgrippe genehmigt. Ebenso gutgeheißen wurden im Rahmen dieses ordentlichen Teiles der Regierungsitzumg u.a. das Programm zur flächendeckenden Bereitstellung von Breitbandtechnologie durch die Rundfunk-Anstalt Südtirol (RAS) in 14 Südtiroler Gemeinden (siehe gesonderte Mitteilung), weiters Investitionsbeiträge für Schüler- und Studentenheime, größere Beiträge für Bibliothekseinrichtungen sowie der Jahresbeitrag für die Verbraucherzentrale Südtirol.

Vogelgrippe-Aktionsplan 

Breiten Raum nahm im Rahmen der vormittägigen Sitzung die Vorstellung des Aktionsplanes zum Schutz der Bevölkerung bei einem eventuellen Auftreten der hochpathogenen Virus H5N1, also der sog. Vogelgrippe ein. Zur breitest möglichen Information der Bevölkerung ist dazu beim Amt des Landestierarztes eine Hot-line unter der Rufnummer 0471-635112 eingerichtet werden. Bisher sind in Südtirol noch keine Fälle von Vogelgrippeerkrankungen gemeldet worden. Dennoch wurde bereits ein Aktionsplan ausgearbeitet, um sicherzustellen, damit bei eventuellem Auftreten des Virus in Südtirol sofort geeignete Maßnahmen getroffen werden, um einer Verbreitung desselben entgegenzuwirken. Landesrat Richard Theiner hat den Aktionsplan heute in der Landesregierung vorgestellt.  

Mit diesem Aktionsplan sind nach Ansicht des Landesassessorates für das Gesundheitswesen alle notwendigen Maßnahmen vorgezeichnet, um den Schutz der Bevölkerung bei ersten Vogelgrippefällen in Südtirol zu gewährleisten. In einem eigenen Aktionsplan wurden die Maßnahmen detailliert beschrieben, wobei auch festgelegt wird, wer für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen verantwortlich ist. Der Aktionsplan wurde vom Landesassessorat für das Gesundheitswesen in Zusammenarbeit mit dem Landesassessorat für Landwirtschaft, dem Zivilschutz des Landes und dem Tierseuchenbekämpfungsinstitut sowie mit den verschiedenen zuständigen Diensten der Sanitätsbetriebe des Landes  ausgearbeitet und wird in Anwendung der nationalen und internationalen Vorgaben ständig aktualisiert.  

Der Aktionsplan regelt sowohl die Betreuung und Überwachung jener Personen, welche mit erkrankten Tieren oder kontaminiertem Material in Kontakt gekommen sind, als auch die Handhabung eventueller Fälle der Übertragung des Virus auf den Menschen.

In dem Aktionsplan werden einmal die möglichen Szenarien im Falle des Auftretens der Vogelgrippe beschrieben, angefangen vom Auftreten eines Verdachtes oder einer Bestätigung eines oder mehrerer Fälle von Vogelgrippe bei Wasservögeln bzw. bei Haustieren bis hin zur Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen oder gar von Mensch zu Mensch und schließlich bis hin zur Mutierung des Virus zu einer Pandemie. Man hoffe, so wurde heute in der Sitzung der Landesregierung betont, eine Übertragung auf das häusliche Geflügel hintanhalten zu können. Aus diesem Grunde werde man Gefahrenzonen, wie stehende Gewässer, welche als Raststätten für Zugvögel dienen, besonders genau unter Kontrolle halten.

Sollte sich in Südtirol der begründete Verdacht auf Vogelgrippe bzw. die Bestätigung eines Vogelgrippeherdes bei Tieren ergeben,  werden die Tierärzte die notwendigen veterinärmedizinischen Maßnahmen treffen; die Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit der gebietsmäßig zuständigen Sanitätsbetriebe werden gleichzeitig für die Betreuung und epidemiologische Überwachung jener Personen sorgen, welche mit erkrankten oder verendeten Tieren am Hof in Kontakt gekommen sind. Die Abteilung Infektionskrankheiten am Krankenhaus Bozen ist für die Behandlung jener Personen zuständig, die unter dem Verdacht stehen, an Vogelgrippe erkrankt zu sein, bzw. deren Erkrankung bestätigt wurde.

Im Aktionsplan wurden somit die Verantwortlichen der Dienste ausgemacht, die sich um die Betreuung und Behandlung der betroffenen Personen kümmern; auch wurde eine Informationskette erstellt, um die Benachrichtigung der zugeteilten Personen und Dienste zu gewährleisten. Auch die Ärzte für Basismedizin sind im Aktionsplan miteinbezogen, da sie den Bereitschaftsdienst an Sonn- und Feiertagen garantieren. Sie werden von den territorial zuständigen Sanitätsbetrieben über die entsprechenden Maßnahmen informiert.  

Vergabe von Beiträgen

Angehoben wird im Haushaltsjahr 2006 der Beitrag des Landes für die Verbraucherzentrale Südtirol; die Landesregierung hat heute 400.000 Euro für die Finanzierung des Tätigkeitsprogrammes in Südtirol bereitgestellt. 7.760 Millionen Euro wurden für die Abdeckung von Investitionsausgaben in acht Schüler- und Studentenheimen bereitgestellt. 2.596,500 Euro davon erhält das Kolpingwerk für den Neubau und die Einrichtung eines Universitätsheimes in Brixen, 1,2 Millionen Euro erhalten die Salesianer für den Um- und Ausbau des Schülerheimes Rainerum in Bozen, eine Million Euro geht an das Peter-Riegler-Haus in Bozen für den Neubau eines Universitätsheimes, 1,7 Millionen Euro sind für die Kofler-Stiftung für Umbauarbeiten bestimmt; kleinere Beträge wurden für Umbauarbeiten an den Schülerheimen der Augustiner Chorherren in Neustift, der Marienschule in Bozen sowie des Gamperheimes und des Heimes der Salvatorianerinnen, jeweils in Meran, bereitgestellt. 5.340.300 Euro wurden heute im Rahmen des Jahresplanes zur Finanzierung des öffentlichen Bibliothekswesens für die deutsche und ladinische Volksgruppe  zweckbestimmt. Mit dem Gutteil der von der Landesregierung bereitgestellten Gelder werden Investitionen, Verwaltungs- und Personalkosten sowie Ausgaben für die Digitalisierung, für den Bücherankauf sowie zur Leseförderung abgedeckt. 725.000,00 Euro sind für die Finanzierung der Landesbibliothek "Dr. Friedrich Tessmann" vorgesehen.

Gutachten für Amtsentschädigungen 

Positives Gutachten hat die Südtiroler Landesregierung schließlich heute auch für die Neuregelung der Amtsentschädigung für Gemeindeverwalter abgegeben. Diese Neufestsetzung  der Bezüge ist von der Regionalregierung in der vergangenen Woche abgesegnet worden. Nach dem heute von der Landesregierung erteilten Einvernehmen muss noch das Gutachten des Gemeindenverbandes eingeholt werden, bevor die zuständige Gesetzgebungskommission des Regionalrates sich damit befassen wird.




 




VFcl

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